Affäre Hildebrand: Bezirksgericht Zürich spricht Bankmitarbeiter und Anwalt schuldig

Affäre Hildebrand: Bezirksgericht Zürich spricht Bankmitarbeiter und Anwalt schuldig

13.04.2016, 10:52

Zwei Schuldsprüche in der Affäre Hildebrand: Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch den IT-Bankmitarbeiter, der die Affäre ins Rollen gebracht hatte, wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei wegen Gehilfenschaft.

Das Gericht hält die Finanztransaktion des ehemaligen Nationalbankpräsidenten zwar für «zumindest ethisch fragwürdig». Dennoch verurteilte es die beiden Angeklagten zu bedingten Strafen.

Der IT-Bankmitarbeiter, der die privaten Kontodaten des damaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand kopiert hatte, hat sich der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gemacht. Der Thurgauer SVP-Kantonsrat und Anwalt Hermann Lei hat dazu Gehilfenschaft geleistet.

Gericht: Gehilfe hatte eigennützige Motive

Der IT-Mitarbeiter, der eigentliche Haupttäter, der das Bankgeheimnis verletzte, wurde dabei milder bestraft. Der Einzelrichter auferlegte dem 43-Jährigen, der aus gesundheitlichen Gründen dem Prozess und der Urteilseröffnung ferngeblieben war, zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken.

Der Richter blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert hatte. Der Gehilfe Lei wurde demgegenüber mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 340 Franken bestraft. Die Staatsanwältin hatte 150 Tagessätze verlangt.

Diese unterschiedlichen Strafhöhen begründete der Richter mit der Motivlage der beiden Beschuldigten. Der Bankmitarbeiter habe lediglich aus ideellen Gründen gehandelt. Eine persönliche Bereicherungsabsicht liege bei ihm damit nicht vor. Hermann Lei habe sich hingegen «einen Sprung in seiner politischen Karriere» erhofft.

Interne Wege wären möglich gewesen

Sowohl der Bankmitarbeiter als auch Lei hatten in der Hauptverhandlung vor zwei Wochen auf Freispruch plädiert. Das kam für das Gericht aber nicht in Frage. Der Einzelrichter sagte zwar, dass die umstrittene Finanztransaktion des damaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) «zumindest ethisch fragwürdig» gewesen sei.

Dies stellte für das Gericht aber noch keinen aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrund für die Verletzung des Bankgeheimnisses dar. Sowohl dem IT-Mitarbeiter als auch Lei wären andere Möglichkeiten offengestanden, um das umstrittene Devisengeschäft überprüfen zu lassen, sagte der Richter in seiner kurzen Urteilsbegründung.

So hätte sich der Bankangestellte an interne Stellen wenden können. Lei wäre der Gang zum Bankrat, der Aufsichtsbehörde der SNB, möglich gewesen.

Ein umstrittenes Devisengeschäft

Im Oktober 2011 hatte der IT-Bankmitarbeiter private Kontodaten des damaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand kopiert. Auf dem Kontoauszug waren zwei Devisengeschäfte ersichtlich - und zwischen dem gewinnträchtigen Kauf und Verkauf von 400'000 US-Dollar lag im September 2011 der Entscheid der SNB, einen Euro-Mindestkurs von 1.20 Franken einzuführen.

Dem Bankmitarbeiter waren diese privaten Geschäfte suspekt. Er suchte den Rat bei einem ehemaligen Schulkollegen, dem Thurgauer SVP-Kantonsrat und Anwalt Hermann Lei. Dieser vermittelte Kontakte zu Parteikollegen - unter anderem zu Christoph Blocher - sowie zu Journalisten. Gemäss eigenen Aussagen vor Gericht hielt Lei die Transaktionen für falsch.

Die «Weltwoche» berichtete schliesslich Anfang Januar 2012 über die umstrittene Finanztransaktion. Ein Prüfbericht, den die SNB in Auftrag gegeben hatte, bezeichnete diese als heikel, sah darin jedoch keinen Regelverstoss.

Hildebrand trat kurz darauf von seinem Amt zurück. Er sei nicht in der Lage, zweifelsfrei zu beweisen, dass seine damalige Frau und nicht er das Devisengeschäft getätigt habe, sagte er.

Das einzige Verfahren

Die Strafverfahren gegen den Bankmitarbeiter und den Thurgauer Politiker sind in der Affäre Hildebrand die einzigen geblieben. Die Verfahren gegen Blocher und andere Politiker in Zusammenhang mit der Bankgeheimnisverletzung wurden eingestellt.

Die Schuldsprüche gegen den Bankmitarbeiter und Lei sind noch nicht rechtskräftig. Die beiden können das erstinstanzliche Urteil vor dem Zürcher Obergericht anfechten. (sda)

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