Versuchte sexuelle Handlung durch Seelsorger in Luzerner Gefängnis

Versuchte sexuelle Handlung durch Seelsorger in Luzerner Gefängnis

26.09.2017, 17:00

Wegen mehrfacher Begünstigung und versuchten sexuellen Handlungen mit einer Gefangenen muss ein Seelsorger der Luzerner Haftanstalt Grosshof in Kriens eine bedingte Geldstrafe bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, der Mann vom kirchlichen Dienst freigestellt.

Der 64-jährige wurde nach Hinweisen am 31. August festgenommen und sass 19 Tage in Untersuchungshaft, wie Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagte. Er bestätigte Medienberichte, wonach der Mann zwischen 2012 und 2017 Botschaften zwischen Gefangenen im Gefängnis Grosshof ausgetauscht habe.

Zudem versuchte der katholische Seelsorger eine Insassin zweimal zu sexuellen Handlungen zu drängen. Laut Strafbefehl verlangte er sexuelle Gegenleistungen dafür, dass er eine Busse für sie bezahlte.

Der Mann wurde zu einer bedingten Strafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, einer Busse von 4000 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 6560 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, da der Verurteilte keine Einsprache erhoben hat.

Per sofort freigestellt

Der Kanton hat dem Diakon, der in einem 15-Prozent-Pensum angestellt war, per 15. September gekündigt. Seither hat auch das Bistum Basel Kenntnis vom Fall, wie ein Sprecher auf Anfrage erklärte. Der Verurteilte, der auch in einer Luzerner Gemeinde tätig war, wurde als Sofortmassnahme von jeglicher kirchlichen Tätigkeit freigestellt.

Das Bistum hatte dem Mann 2012 die Missio für seinen Auftrag im Grosshof vergeben. Er wird nun von Felix Gmür, Bischof von Basel, angehört, der sodann über die definitiven Sanktionen entscheidet. Laut dem Sprecher ist kein anderer Fall bekannt, bei dem ein katholischer Seelsorger in einem Gefängnis delinquiert habe. (sda)

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