Mueller-Bericht: Kongresskammer erlaubt rechtliche Schritte

Mueller-Bericht: Kongresskammer erlaubt rechtliche Schritte

11.06.2019, 23:4011.06.2019, 23:40

Der Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses kann gegen die Regierung von Präsident Donald Trump vor Gericht ziehen. Damit kann das Gremium die Vorlage bestimmter Dokumente und Zeugenaussagen erstreiten.

Das von den Demokraten dominierte Repräsentantenhaus stimmte am Dienstag (Ortszeit) mehrheitlich für eine Resolution, die den Justizausschuss ermächtigt, rechtliche Schritte in Gang zu setzen, um US-Justizminister William Barr und Trumps früheren Rechtsberater Donald McGahn dazu zu zwingen, Forderungen des Gremiums nachzukommen.

Der Ausschuss hatte Barr unter Strafandrohung aufgefordert, den ungeschwärzten Bericht von Russland-Sonderermittler Robert Mueller und die dem zugrundeliegenden Beweise vorzulegen. Der Justizminister lehnte das jedoch ab. McGahn wiederum - eine zentrale Figur in Muellers Ermittlungen - kam einer Zwangsvorladung des Justizausschusses nicht nach.

Kompromiss nicht ausreichend

Mueller hatte etwa zwei Jahre lang untersucht, ob das Wahlkampfteam von Trump geheime Absprachen mit Vertretern Russlands traf und ob Trump später, als er schon Präsident war, die Justizermittlungen dazu behinderte. Hintergrund der Ermittlungen war die mutmassliche Einmischung Moskaus in den US-Präsidentschaftswahlkampf 2016.

Ende März hatte Mueller seine Arbeit abgeschlossen und Barr seinen Abschlussbericht übergeben, der bisher nur in Teilen geschwärzt veröffentlicht wurde. In dem Bericht sind diverse Versuche Trumps aufgeführt, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen - unter anderem über McGahn. Mueller äusserte sich nicht eindeutig zum Vorwurf der Justizbehinderung, sondern führte Argumente dafür und dagegen an. Er sprach Trump aber ausdrücklich nicht von den Vorwürfen frei.

Am Montag hatte der Vorsitzende des Justizausschusses, Jerry Nadler, verkündet, das US-Justizministerium habe eingewilligt, «Muellers wichtigste Akten für uns zu öffnen». Trotz dieser Teil-Einigung blieb es aber bei der Abstimmung über die Resolution im Justizausschuss. (sda/dpa)

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