Zürcher sagen laut Trend Ja zur Altersreform, Genfer sagen Nein

Zürcher sagen laut Trend Ja zur Altersreform, Genfer sagen Nein

24.09.2017, 12:36

Die Reform der Altersvorsorge 2020 dürfte in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt gemäss ersten Hochrechnungen angenommen werden. Im Kanton Genf ist hingegen ein deutliches Nein zu erwarten. Auch in Solothurn zeichnet sich ein Nein ab.

Im Kanton Zürich werden 51.5 Prozent Ja-Anteil zur Reform erwartet sowie 55.8 Prozent Ja-Anteil zur Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Bei beiden Vorlagen könnte es am Schluss aber auch noch ein Nein geben: Das Vertrauensintervall der Hochrechnung des Statistischen Amtes liegt bei der AHV-Reform zwischen 46.4 und 56.5 Prozent. Bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer liegt das Vertrauensintervall zwischen 50 und 61.4 Prozent. Die Hochrechnung basiert auf rund 65 von insgesamt 183 Wahlkreisen.

Auch Basel-Stadt stimmt der Reform der Altersvorsorge wohl zu: Nach Auszählung der brieflichen Stimmen beträgt der Ja-Anteil 53.8 Prozent. Zur Erhöhung der Mehrwertsteuer sagen gar 55.5 Prozent der Baslerinnen und Basler Ja.

Wuchtiges Nein in Genf

Im Kanton Genf zeichnet sich hingegen ein deutliches Nein zur Reform der Altersvorsorge ab. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird gemäss ersten Resultaten einem Nein-Anteil von 57.62 Prozent abgelehnt, die Reform selber mit einem Nein von 60.36 Prozent.

Ausgezählt sind in Genf sämtliche brieflich und online abgegebenen Stimmen, was über 95 Prozent aller Stimmen ausmacht.

Auch im Kanton Solothurn zeichnet sich bei ein Nein ab. Nach Auszählung von 51 der 109 Gemeinden beträgt der Nein-Stimmenanteil rund 60 Prozent.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Zusatzfinanzierung der AHV dürfte gemäss Zwischenergebnis mit einem Nein-Stimmenanteil von 69 Prozent verworfen werden. Die Reform der Altersvorsorge wird mit knapp 61 Prozent abgelehnt.

Schicksalstag

Die Umfragen lassen bei der Abstimmung über die Reform der Altersvorsorge einen knappen Ausgang erwarten.

Der Urnengang setzt den Schlusspunkt unter einen heftigen Abstimmungskampf. Schon im Parlament war hart gerungen worden. Damit die Reform der Altersvorsorge in Kraft treten kann, müssen sowohl die Verfassungs- als auch die Gesetzesänderungen angenommen werden. Für die Verfassung braucht es ein Ständemehr.

Nötig ist eine Reform, weil die Bevölkerung immer älter wird. Die Renten müssen deshalb immer länger ausbezahlt werden. Gleichzeitig werfen die Anlagen immer weniger Rendite ab. Nach mehreren gescheiterten Anläufen haben der Bundesrat und das Parlament eine gemeinsame Reform von AHV und beruflicher Vorsorge beschlossen. Renteneinbussen sollen dabei vermieden werden.

Mehr AHV zum Ausgleich

Die AHV soll mit zusätzlichen Lohn- und Mehrwertsteuerprozenten gesichert werden. Das Frauenrentenalter steigt auf 65 Jahre. Die wichtigste Änderung in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist die Senkung des Umwandlungssatzes. Der Rentenausfall wird durch eine Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken teilweise ausgeglichen.

Die Versicherten müssen aber auch mehr in die Pensionskasse einzahlen, um als Rentner dereinst gleich viel Geld in der Tasche zu haben. Zum einen wird ein grösserer Teil des Lohns versichert, zum anderen steigen die Beiträge.

Für die Reform setzen sich SP, Grüne, CVP, BDP, GLP und die Gewerkschaften ein. Bekämpft werden die Rentenpläne von SVP, FDP und Wirtschaftsverbänden, aber auch von einigen Gewerkschaften in der Westschweiz und der JUSO. (sda)

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