Tessiner SP-Grossrätin wegen Schleppertätigkeit verurteilt

Tessiner SP-Grossrätin wegen Schleppertätigkeit verurteilt

28.09.2017, 13:44

Das Strafgericht Bellinzona hat am Donnerstag die Tessiner SP-Grossrätin und Sozialarbeiterin Lisa Bosia Mirra wegen der wiederholten Anstiftung zum illegalen Eintritt in die Schweiz schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Das Strafgericht in Bellinzona bestätigte damit auch das Strafmandat der Staatsanwaltschaft, die sie zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 110 Franken zur Bewährung auf zwei Jahre verurteilt hatte. Dazu kommt eine bedingte Busse von 1000 Franken.

Das Gericht folgte damit vollumfänglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch sowie 33'000 Franken Entschädigung und Genugtuung für seine Mandantin gefordert.

Die 45-jährige Bosia Mirra wurde für schuldig befunden, im August des letzten Jahres 24 Migranten geholfen zu haben, illegal über die Grenze von Italien in die Schweiz einzureisen. Sie war schliesslich am 1. September 2016 von der Grenzwache erwischt worden, nachdem sie mit einem Komplizen in San Pietro di Stabio im Südtessin vier minderjährige Afrikaner in Empfang genommen hatte. Die Jugendlichen waren anschliessend von einem 53-jährigen Berner mit einem Lieferwagen auf Schweizer Boden gebracht werden.

Humanitäre Absicht anerkannt

Richter Siro Quadri anerkannte zwar die guten humanitären Absichten der Angeklagten. Sie habe sich in der fraglichen Zeit intensiv für Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea am Bahnhof von Como eingesetzt.

Dennoch unterstrich er, dass die Angeklagte das Gesetz in dieser Zeit mehrfach verletzt habe. Gemäss den vorliegenden Fakten habe die Angeklagte während zwei Wochen mit Hilfe von Komplizen ein Netz von Helfern organisiert, das den illegalen Eintritt von 24 Asylsuchenden in die Schweiz erlaubte.

«Diese jedoch - obwohl wir uns ihrer tragischen Situation bewusst sind - befanden sich nicht mehr in einem Risikoland, sondern in Italien und es konnte ihnen vor Ort geholfen werden», argumentierte Quadri.

In ihrer Eigenschaft als Grossrätin sei sich Bosia Mirra des Gesetzesbruchs vollumfänglich bewusst gewesen, auch wenn dies für eine gute Sache geschehen sei.

Normalerweise beträgt das Strafmandat für die Beihilfe zum illegalen Eintritt eines einzigen Migranten bereits 20 bis 30 Tagessätze. Mit 80 Tagessätzen fiel das Urteil deshalb eher milde aus.

Bosia Mirra will das Urteil aber trotzdem nicht akzeptieren und Rekurs dagegen einreichen, wie sie der Nachrichtenagentur sda sagte. Sie unterstrich zudem, dass sie nicht von ihren Funktionen zurücktreten werde, solange das Urteil nicht definitiv rechtskräftig sei. (sda)

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