Bund und Kantone stellen Weichen für zweite Moutier-Abstimmung

Bund und Kantone stellen Weichen für zweite Moutier-Abstimmung

26.11.2018, 13:40

Der Bund und die Regierungen der Kantone Bern und Jura finden, dass sich Moutiers Bürger an einer gültigen Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit Moutiers aussprechen sollten. Deshalb ist für sie eine neue Abstimmung nötig, wenn jene von Juni 2017 ungültig bleibt.

Laut einer Mitteilung des Bundesrats vom Montag bezeichnen die zwei Kantonsregierungen und der Bund eine gültige kommunale Abstimmung über die künftige Kantonszugehörigkeit des heute bernjurassischen Städtchens als «unabdingbar». Die Mitteilung wurde verschickt, nachdem sich Vertreter der beiden Kantonsregierungen in Bern mit dem Bund getroffen hatten.

Dies im Rahmen einer sogenannten «tripartiten Konferenz», wie sie seit Jahren zur Jurafrage durchgeführt werden.

Im Sommer 2017 hatte sich das Stimmvolk von Moutier knapp für einen Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Jura ausgesprochen. Doch erklärte die bernjurassische Regierungsstatthalterin vor gut zwei Wochen die Abstimmung wegen formaler Mängel für ungültig. Das fachte die Spannungen zwischen Projurassiern und Berntreuen in und um Moutier wieder an.

Bisher war eine solche zweite Abstimmung erst als Möglichkeit bezeichnet worden, etwa vom Berner Regierungsrat Pierre Alain Schnegg. Er sagte am Tag der Ungültigkeitserklärung, wenn die Abstimmung ungültig bliebe, könnte allenfalls die Stadt Moutier eine zweite Abstimmung verlangen.

Juristischer versus politischer Weg

Es ist vorstellbar, dass die Erklärung der tripartiten Konferenz die Projurassier in Moutier dazu verleiten könnte, statt auf den juristischen Weg auf den politischen Weg zu setzen, also statt auf Beschwerden zu setzen eine neue Abstimmung zu verlangen. Entsprechende Überlegungen wurden in Moutier schon gemacht.

Der politische Weg könnte eine Entscheidung schneller herbeiführen als der juristische Weg über zwei bis drei Instanzen.

Die Stadt Moutier und ein projurassisches Komitee entschieden aber vor ein paar Tagen, den Entscheid der Regierungsstatthalterin ans bernische Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Bestätigt dieses die Ungültigkeitserklärung durch die Regierungsstatthalterin, bleibt als letzte Instanz das Bundesgericht.

«Im Geiste des Dialogs»

Dass der Bund und die beiden Kantonsregierungen eine gültige Moutier-Abstimmung für «unabdingbar» halten, begründen sie unter anderem mit einer Absichtserklärung der beiden Kantone von 2012. Damals vereinbarten die beiden Regierungen, eine regionale und eine kantonale Abstimmung über die Zukunft des Juras durchzuführen.

Im Jahr 2013 fanden im Kanton Jura und im Berner Jura die kantonale respektive die regionale Abstimmung über die Bildung eines neuen, grösseren Kantons Juras statt. Der jurassische Souverän stimmte Ja, die Bernjurassier sagten Nein. Damit war ein neuer, grösserer Kanton Jura vom Tisch.

In der Vereinbarung stand auch, die beiden Regierungsräte hätten den Willen, das Volk über die institutionelle Zukunft der Region zu befragen. Dies im Geiste des Dialogs und mit dem Ziel, den Jurakonflikt politisch zu lösen. Unter den «bestmöglichen Voraussetzungen» solle das Volk über seine Zukunft bestimmen.

Ebenfalls abgemacht wurde in der Vereinbarung, dass bernjurassische Gemeinden, die das wünschten, nach der regionalen eine kommunale Abstimmung über ihre Kantonszugehörigkeit verlangen könnten. Das tat Moutier, worauf im Juni 2017 die erwähnte kommunale Abstimmung über die Bühne ging. (sda)

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