Das Parlament muss entscheiden, ob der Nachrichtendienst künftig präventiv Telefone anzapfen darf. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum neuen Nachrichtendienstgesetz an die eidgenössischen Räte geleitet. Grosse Änderungen brachte die Regierung nach der Vernehmlassung nicht an: Nach ihrem Willen soll der Nachrichtendienst künftig präventiv Telefongespräche abhören, private Räume verwanzen oder in Computer eindringen dürfen.
Erlaubt wären solche Massnahmen im Kampf gegen Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, bei drohenden Angriffen auf kritische Infrastrukturen oder zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen. Als «wesentliche Landesinteressen» gelten der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung der Schweiz, die Unterstützung der schweizerischen Aussenpolitik und der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz.
Nicht zulässig wären die neuen Massnahmen zur Abwehr von gewalttätigem Extremismus. Ausserdem wäre die präventive Überwachung von Telefonen oder Privaträumen genehmigungspflichtig. (rar/sda)