Prozess: GLP-Präsident Bäumle wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt
GLP-Präsident Martin Bäumle ist am Mittwoch vom Bezirksgericht Uster ZH wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt worden. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er heikle Daten im Zusammenhang mit einem Landverkauf an einen Journalisten weitergegeben hatte.
Bäumle, der auch Zürcher Nationalrat ist, wurde zu sechs Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hätte Bäumle die Daten nicht weitergeben dürfen. Bäumle kann das Urteil allerdings noch weiterziehen.
Als Mitglied des Stadtrates von Dübendorf (Exekutive) hatte Bäumle im November 2011 einem Redaktor der Zeitung «Anzeiger von Uster» Kopien von Betreibungsregister-Auszügen überlassen. Hintergrund war ein umstrittenes Bauprojekt mit einem 114 Meter hohen Hochhaus.
Die Auszüge belegten, dass das Unternehmen, das den privaten Gestaltungsplan eingereicht hatte, Betreibungen in Millionenhöhe offen hatte. Die schlechte Bonität wurde bekannt, und die Dübendorfer Stimmberechtigten lehnten den Gestaltungsplan an der Urne ab. (sda)
