Veranstalterin der Philips #healthylivingchallenge ist die Philips AG, Allmendstrasse 140, 8041 Zürich („Philips“).
Teilnahmeberechtigt ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und in einer Wohngemeinschaft („WG“) mit mindestens 2, höchstens 8 Bewohnern in einer der Städte oder Region Zürich, Bern oder Basel lebt. Wer sich für eine Teilnahme an der Philips #healthylivingchallenge anmeldet, bestätigt, dass auch seine/ihre WG-Mitbewohner mit der Teilnahme und diesen Teilnahmebedingungen einverstanden sind und das Mindestalter erfüllen. Er/Sie handelt als Stellvertreter/in für die WG.
Wer sich für die Philips #healthylivingchallenge qualifizieren will, füllt das Anmeldeformular auf watson.ch aus und erklärt (mit Foto sowie einem kleinen Begleittext), weshalb gerade seine/ihre WG an der Philips #healthylivingchallenge teilnehmen soll. Die Anmeldefrist läuft bis zum 05.04.2017.
Philips wählt aus allen rechtzeitig eingegangenen Anmeldungen zwei WGs aus, die eine Grundausstattung mit Philips-Produkten für Küche, Bad und Wohnzimmer im Wert von mind. CHF 3‘000.- erhalten und an der Philips #healthylivingchallenge teilnehmen. Grundlage der Entscheidung von Philips sind Kriterien wie Originalität eurer Healthy-Living-Bewerbung, Social-Media-Affinität etc. Die Entscheidung erfolgt im alleinigen Ermessen von Philips. Sie ist endgültig und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die ausgewählten WGs werden von Philips schriftlich benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt an die im Anmeldeformular angegebene Adresse des Stellvertreters der WG.
Jeder Bewohner/jede Bewohnerin der ausgewählten WGs hat gegenüber Philips schriftlich die Teilnahme an der Philips #healthylivingchallenge und das Einverständnis zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen zu erklären. Diese Erklärungen müssen spätestens innert 5 Tagen nach dem Versand der Benachrichtigung bei Philips eingehen. Erfolgen diese Erklärungen nicht, nicht von allen WG-Bewohnern oder nicht fristgerecht, so verfällt der Anspruch auf die Philips-Grundausstattung und die Teilnahme an der Philips #healthylivingchallenge. Philips wird in diesem Fall unter den eingegangenen Anmeldungen eine andere WG für die Teilnahme an der Philips #healthylivingchallenge auswählen.
Die Auslieferung der Philips-Grundausstattung an die zwei ausgewählten WGs erfolgt nach Absprache mit dem jeweiligen Stellvertreter der WG in der Woche vom 10.04.2017. Nach Auslieferung findet in derselben Woche in den beiden ausgewählten WGs eine kurze Produkteinführung durch Philips statt.
Die Philips #healthylivingchallenge wird im Zeitraum vom 17.04.2017 bis 07.05.2017. durchgeführt. Während dieses Zeitraums posten die WGs Fotos und/oder Videos, die im Zusammenhang mit den Philips-Produkten der Grundausstattung stehen, diese vorführen und den Healthy-Living-Style der WG demonstrieren. Die Philips #healthylivingchallenge gewinnt diejenige WG, die im vorstehend genannten Zeitraum mehr Likes, Shares und Comments für ihre Posts auf Facebook, Instagram und Twitter erhält. Vor Beginn der Challenge geben beide WGs diejenigen Social-Media-Kanäle an, mit denen sie Likes, Shares und Comments sammeln. Es dürfen alle Kanäle gemeldet werden, die auf eine oder mehrere WG-Bewohner registriert und öffentlich einsehbar sind. Jeder Post, der für die Challenge zählen soll, muss nach Veröffentlichung umgehend an folgende E-Mail-Adresse gemeldet werden: philipschallenge@kontx.ch Wer sich und seine/ihre WG für eine Teilnahme an der Philips #healthylivingchallenge anmeldet, bestätigt dass:
Philips schenkt allen Mitbewohnern der Gewinner-WG der Philips #healthylivingchallenge ein Jahresabo in einem Fitnesscenter nach Wahl (bis max. CHF 1‘200 pro Person, das Fitnesscenter muss Qualitop-zertifiziert sein). Eine Barauszahlung des Preises ist nicht möglich. Die Philips-Grundausstattung dürfen beide WGs behalten, die an der WG Challenge teilgenommen haben.
Die Philips-Grundausstattung sowie der Hauptgewinn stehen allen Mitbewohnern der jeweiligen WG gemeinsam zu. Die Aufteilung der Philips-Produkte untereinander ist Sache der WG-Bewohner.
Die Teilnahme an der Philips #healthylivingchallenge liegt in der ausschliesslichen Verantwortung der Teilnehmer/WG-Bewohner. Philips und/oder von ihr beauftragte Dritte tragen keine Verantwortung für Schäden, die einem WG-Bewohner oder einer WG-Bewohnerin aus oder in Verbindung mit der Teilnahme am WG-Battle oder im Zusammenhang mit der Philips-Grundausstattung oder dem Hauptgewinn entstehen.
Wer sich für eine Teilnahme an der Philips #healthylivingchallenge anmeldet, erklärt sich damit einverstanden, dass die bei der Anmeldung angegebenen Daten zur Durchführung dieser Aktion sowie zu Marktforschungs- und Marketingzwecken von Philips und/oder von Philips beauftragten Dritten verarbeitet und gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit gegenüber Philips widerrufen werden.
Diese Teilnahmebedingungen und die Teilnahme an der Philips #healthylivingchallenge unterliegen dem schweizerischen Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Keine Barauszahlung möglich. Preise sind nicht auf andere Personen übertragbar. Philips ist befugt, nach eigenem Ermessen die Kampagne in jeder beliebigen Phase aus beliebigem Grund zu beenden, abzubrechen oder Änderungen daran vorzunehmen. Den Teilnehmern entstehen dadurch keine Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegenüber Philips. Es ist wichtig, dass ALLE WG-Bewohner zustimmen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie in Posts abgebildet werden.