Die Kantone sollen künftig sämtliche Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer beurteilen. Der Nationalrat hat ein Gesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses angenommen. Die grosse Kammer stimmte dem Gesetz ohne Diskussion mit 178 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Mit der Neuregelung will der Bundesrat Doppelspurigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund beseitigen und das Steuersystem vereinfachen.
Steuerpflichtige können um den Erlass geschuldeter Steuerbeträge ersuchen, wenn sie sich in einer Notlage befinden. Nach geltendem Recht entscheidet die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) über Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer im Umfang von mindestens 25‘000 Franken pro Jahr. (aeg/sda)