Staatsfinanzen: Brüssel will keine Defizit-Strafen gegen Spanien und Portugal

Staatsfinanzen: Brüssel will keine Defizit-Strafen gegen Spanien und Portugal

27.07.2016, 15:20

Trotz eines übermässigen Defizits will die EU-Kommission gegen Spanien und Portugal keine Strafen verhängen. Beide Länder stünden vor grossen wirtschaftlichen Herausforderungen, begründete der für den Euroraum zuständige Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis.

Selbst symbolische Sanktionen «wären von der Öffentlichkeit nicht verstanden worden», ergänzte EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici am Mittwoch in Brüssel. «Sie sind nicht die beste Herangehensweise in Zeiten, wenn es weitgehende Zweifel an Europa gibt.»

Portugal und Spanien hatten trotz aller Ermahnungen im vergangenen Jahr erneut die EU-Vorgabe eines Defizits von maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung nicht erfüllt. 2015 betrug das Haushaltsloch in Spanien 5.1 Prozent, in Portugal 4.4 Prozent.

Erstmals überhaupt setzten darauf hin die Euro-Finanzminister Mitte Juli Bussgeldverfahren gegen zwei Mitglieder der Währungsunion in Gang. Beiden Ländern drohten damit hohe Strafen von bis zu 0.2 Prozent der Wirtschaftsleistung. Im Falle Spaniens wären dies maximal 2.2 Milliarden Euro, bei Portugal bis zu 360 Millionen Euro.

Die Brüsseler Behörde hatte aber damals schon durchblicken lassen, dass sie eine milde Gangart vorzieht, um das Wirtschaftswachstum in den früheren Krisenländern nicht zu gefährden. Moscovici sagte, die Geldstrafen könnten auf «null» festgesetzt werden.

Der am Mittwoch von der Brüsseler Behörde empfohlene Verzicht auf die Geldstrafen muss aber noch von den EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden.

Hingegen erst nach der Sommerpause wird die EU-Kommission die Entscheidung fällen, in welchem Mass sie Mittel aus EU-Strukturfonds wegen der anhaltenden Haushaltsdefizite für beide Länder auf Eis legt. Moscovici sagte, das Thema werde im September angegangen. Anders als bei der Geldstrafe, kann auf ein Einfrieren von Geldern aus Strukturfonds für das kommende Jahr nach dem Defizitverfahren nicht verzichtet werden. (sda/afp/reu)

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