Bundesstrafgericht befragt früheren Russland-Spezialisten
Vor dem Bundesstrafgericht hat am Dienstag die Befragung des ehemaligen Russland-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei (BKP) begonnen. Ihm wird vorgeworfen, von den russischen Behörden Geschenke angenommen zu haben. Die Anklage lautet auf mehrfache Vorteilsannahme.
Die Befragung des 59-Jährigen drehte sich um zwei Jagd-Wochenenden und eine einwöchige Bärenjagd im Osten Russlands auf der Halbinsel Kamtschatka, an denen der Angeklagte teilgenommen hatte.
Der Richter versuchte mit seinen Fragen zu klären, ob der Angeklagte die Einladungen von sich aus angenommen oder ob er mit der Bundesanwaltschaft (BA) Rücksprache genommen hatte.
Direkte Antworten kamen vom sehr eifrig wirkenden Angeklagten nur selten. Er holte gerne weit aus, zeichnete ein Bild von sich und seiner Aufgabe bei der BA als Vermittler und Organisator in Russland, der weiss, wann was zu tun ist.
Nicht klar wurde, wie genau die Funktion des Angeklagten innerhalb der BA war, wo er zeitweise auch sein Büro hatte. Die Bundeskriminalpolizei hatte den Mann sozusagen «ausgeliehen».
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte im Februar 2017 eine Strafanzeige gegen den Russland-Kenner eingereicht. Die Untersuchung wegen Amtsanmassung, Amtsmissbrauch und Bestechung wurde eingestellt. Übrig blieb lediglich der Vorwurf der mehrfachen Vorteilsannahme.
Dafür wurde der Angeklagte ursprünglich mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 190 Franken und einer Busse zu 2500 Franken verurteilt. Weil er den Strafbefehl anfocht, wird der Fall nun vom Bundesstrafgericht behandelt.
Am Freitag haben der Bundesanwalt Michael Lauber und der Staatsanwalt des Bundes Patrick Lamon als Zeugen aussagen müssen. Lamon war organisatorisch der Vorgesetzte des Angeklagten bei der BA. (SK. 2019.25) (sda)
