Berner Obergericht verlängert Massnahme für «Schläger von Schüpfen» bis Juni 2019

Berner Obergericht verlängert Massnahme für «Schläger von Schüpfen» bis Juni 2019

08.11.2017, 18:56

Die Beschwerdekammer des bernischen Obergerichts hat am Mittwoch die stationäre Massnahme eines Mannes verlängert, der 2010 als «Schläger von Schüpfen» für Schlagzeilen sorgte. Der Mann soll im Juni 2019 entlassen werden.

Mit seinem Urteil folgte das Obergericht im Wesentlichen den Empfehlungen der psychiatrischen Gutachter. Diese attestierten dem heute 29-Jährigen einen positiven Therapieverlauf. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie.

Vor rund einem Jahrzehnt begann der junge Mann im bernischen Schüpfen mit Kollegen am Bahnhof herumzulungern. Immer wieder suchte er Streit, es kam zu Sachbeschädigungen und Schlägereien.

Ein Gericht verurteilte ihn daraufhin ein erstes Mal. Noch auf Bewährung, schlug er 2010 den Wirt einer Dorfbeiz mit einem schweren Metallaschenbecher zusammen.

Das Gericht brummte ihm dafür eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf. Weil der Täter an einer psychischen Störung leide, sei die Strafe zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben, so das Urteil.

Ohne Perspektive weggesperrt

Eine solche therapeutische Massnahme dauert maximal fünf Jahre, kann aber vom Gericht jeweils verlängert werden. Kritiker bemängeln, dass auf diese Weise ein Täter faktisch auf unbestimmte Zeit weggesperrt werden kann.

Der in den Medien als «Schläger von Schüpfen» bekannte Mann sass in der Folge fünf Jahre lang in diversen Strafanstalten und wartete vergebens auf einen Therapieplatz in einer geeigneten Einrichtung.

Ende 2015 ordnete das Bundesgericht an, dass der Mann entlassen werden müsse, wenn für ihn kein Therapieplatz gefunden werden.

Ein Psychiater erkannte schliesslich, dass der Mann nicht an der zunächst vermuteten Persönlichkeitsstörung litt, sondern an paranoider Schizophrenie. Mit dieser Diagnose fand sich eine Institution im Kanton Zürich mit geeignetem Therapieumfeld.

Die Beschwerdekammer des bernischen Obergerichts hatte am Mittwoch nun zu entscheiden, ob die Massnahme verlängert oder allenfalls aufgehoben werden soll.

Psychiatrische Experten empfahlen eine Verlängerung entweder bis Ende 2018 oder bis Juni 2019. Der Therapieverlauf stimme optimistisch. Doch die Entlassung dürfe nicht überstürzt werden, denn eine Überforderungssituation könnte den Mann zurückwerfen.

Damit wäre niemandem gedient, am allerwenigsten dem Beschwerdeführer selber, betonte die Staatsanwältin in ihrem Vortrag. Sie sprach sich für eine Verlängerung der eigentlich 2016 ausgelaufenen Massnahme um drei Jahre, also bis Juni 2019, aus.

Kritik an den Behörden

Der Verteidiger verlangte die sofortige bedingte Entlassung. Seit sein Mandant in einem geeigneten Setting sei, sei er stabil und nicht mehr gefährlich. Der Verteidiger übte zudem harsche Kritik an der erfolglosen Suche der Vollzugsbehörden nach geeigneten Therapieplätzen.

Die Jahre, die der heute 29-jährige ohne Therapie in Strafanstalten habe schmoren müssen, stünden in keinem Verhältnis zur 14-monatigen Freiheitsstrafe und zur Schwere seiner Delikte.

Dass der Mann seit sechs Jahren im Vollzug sei, könne nicht einfach den Behörden angelastet werden, sagte die Präsidentin der Beschwerdekammer. Der Mann habe sich unkooperativ verhalten, so dass eine Diagnose schwierig gewesen sei.

Erst eine Zwangsbehandlung habe die Wende gebracht. «Heute wissen wir, dass eine paranoide Schizophrenie für sein Verhalten verantwortlich war». Nun sei der Mann aber auf einem guten Weg und habe dem Gericht glaubhaft gezeigt, dass es ihm ernst sei und er an sich arbeite. (sda)

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