Aktienrecht: Bundesrat will Frauenquote für Unternehmensspitzen

Aktienrecht: Bundesrat will Frauenquote für Unternehmensspitzen

04.12.2015, 15:36

Der Bundesrat hält trotz Kritik in der Vernehmlassung an einer Frauenquote für grössere börsenkotierte Gesellschaften fest: Im Verwaltungsrat soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.

Auch für die Geschäftsleitung will der Bundesrat eine Quote einführen. Anders als zunächst geplant soll diese aber bei 20 Prozent und nicht bei 30 Prozent liegen. In der Geschäftsleitung seien mehr spezifische Fach- und Branchenkenntnisse notwendig, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Er spricht nicht von Quoten, sondern von Richtwerten. Sanktionen sind - wie bereits im Vernehmlassungsentwurf - nicht vorgesehen. Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich erklären. Das Unternehmen muss die Gründe sowie die bereits umgesetzten und die geplanten Massnahmen offen legen.

Transparenz im Rohstoffsektor

Der Bundesrat schlägt die Frauenquote im Rahmen einer Aktienrechtsrevision vor. Zu deren weiteren Elementen gehören Regeln für den Rohstoffsektor, mit welchen der Bundesrat mehr Transparenz gewährleisten und Reputationsrisiken vorbeugen möchte.

Der Vorschlag lehne sich an das EU-Recht an und gehe nicht darüber hinaus, betont der Bundesrat in der Mitteilung. Wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen Zahlungen ab 120'000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen offenlegen müssen.

Nicht verpflichtet würden vorerst Unternehmen, die mit Rohstoffen handeln. Der Bundesrat soll jedoch ermächtigt werden, die Transparenzbestimmungen im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens auf solche Unternehmen auszudehnen.

Abzocker-Initiative umsetzen

Mit der Revision des Aktienrechts will der Bundesrat auch die Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe umsetzen. Derzeit ist das angenommene Volksbegehren nur auf Verordnungsstufe umgesetzt. Leitplanken für Antrittsprämien und Entschädigungen für Konkurrenzverbote sollen nun im Gesetz verankert werden.

Hier hat der Bundesrat jedoch nach der Vernehmlassung etliche Änderungen angebracht. So verzichtet er darauf, ein aktienrechtliches Recht auf Einleitung einer Klage auf Kosten der Gesellschaft einzuführen. Auch die Pflicht zum Aufbau und Betrieb eines elektronischen Aktionärsforums hat der Bundesrat fallengelassen. Ausserdem soll das Verhältnis zwischen fixen und variablen Vergütungen nicht vorgängig festgelegt werden müssen.

Kritik in der Vernehmlassung

Im Rahmen dieser Eckwerte arbeitet das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun eine Botschaft zuhanden des Parlaments aus. Diese soll gegen Ende 2016 vorliegen. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat viel Kritik geerntet. Ob die Revision die parlamentarische Beratung übersteht, ist damit ungewiss.

Die Wirtschaftsverbänden lehnten das Paket pauschal ab. Der Gewerbeverband befand, die Vorlage komme zur Unzeit und generiere hohe Regulierungskosten. Auch economiesuisse forderte einen Marschhalt.

Die bürgerlichen Parteien stellten sich insbesondere gegen die Frauenquoten. Ausserdem befanden sie, die Umsetzung der Abzocker-Initiative auf Verordnungsebene genüge vorerst. Grundsätzlich positiv äusserten sich die SP und die Gewerkschaften. Der Linken geht der Vorschlag des Bundesrates zu den Frauenquoten jedoch zu wenig weit. Sie fordert Sanktionen für Unternehmen, die das Ziel nicht erreichen. (sda)

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