Die Staatsanwaltschaft führt seit 2011 ein Verfahren gegen den Polizisten, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Konkret wird dem Mann vorgeworfen, während rund eines Jahres einem Bekannten verschiedentlich vertrauliche Daten aus der polizeilichen Datenbank weitergegeben zu haben.
Er hat laut Mitteilung unter anderem einem Bekannten zweimal Auskunft über Verhaftungen im Umfeld von Betäubungsmittelverfahren gegeben und ihm auch Informationen über ein gegen ihn selber laufendes Verfahren weitergegeben.
Der Beschuldigte soll auch verschiedentlich darüber Auskunft erteilt haben, ob Personen in der Datenbank aufgeführt sind. Auch habe er eine Adresse weitergegeben und auf Anfrage seines Bekannten den Inhaber einer Telefonnummer abgeklärt.
Informationen, die er von seinem Bekannten über eine ausgeschriebene Person erhalten habe, soll er zudem für sich behalten haben, anstatt pflichtgemäss den zuständigen Stellen zu melden.
Dem Beschuldigten wird weiter angelastet, für seine Dienste und die Weitergabe der Informationen von seinem Bekannten 10‘000 Franken kassiert zu haben.
Die Staatsanwaltschaft habe gestützt auf diese Vorwürfe am 6. Mai beim Bezirksgericht Zürich Anklage wegen passiver Bestechung, mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und mehrfacher Begünstigung erhoben, heisst es weiter. Die Strafanträge werden an der Hauptverhandlung gestellt. (whr/sda)