Schweiz
AHV

AHV: Das ist der Finanzierungsvorschlag zur 13. AHV Rente

Neuer Vorschlag zur Finanzierung der 13. AHV-Rente liegt vor

20.02.2026, 13:1120.02.2026, 13:11

Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente zeichnet sich noch keine unmittelbare Lösung ab. Die zuständige Ständeratskommission ist aber von ihren Maximalforderungen abgerückt und hat einen Kompromissvorschlag präsentiert.

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Für die 13. AHV-Rente sind jährlich vier bis fünf Milliarden Franken pro Jahr nötig. (Symbolbild)Bild: www.imago-images.de

Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember allen Pensionierten ausbezahlt. Vier bis fünf Milliarden Franken sind dafür jährlich nötig. Seit bald zwei Jahren sucht die Politik nach Lösungen.

Anfang der Woche warnte Compenswiss-Verwaltungsratspräsident Manuel Leuthold davor, sich Zeit zu lassen. Je mehr die Zusatzfinanzierung hinausgezögert würde, desto teurer werde sie. Schrumpfe das Polster des AHV-Ausgleichsfonds, werde auch die Rendite kleiner.

Unterschiedliche Konzepte

Der Bundesrat möchte die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen, um die Lücke zu stopfen. Der Nationalrat stimmte dem zu, will die Erhöhung aber bis Ende 2030 befristen.

Anders der Ständerat, der bisher eine Mischlösung vorschlug, um den Rentenzuschlag zu finanzieren: mit höherer Mehrwertsteuer und höheren Lohnbeiträgen. Dabei wollte er gleichzeitig auch den Ehepaar-Plafonds bei der AHV abschaffen oder erhöhen.

In der Frühjahrssession im März ist nun wieder der Ständerat am Zug. Seine vorberatende Kommission hat nun einen abgespeckten Finanzierungsplan aufs Tapet gebracht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Weniger starke Erhöhung

Der neue Vorschlag sieht weiterhin eine Mischlösung vor. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) will also neben einer Mehrwertsteuererhöhung weiterhin an zusätzlichen Lohnprozenten festhalten.

Dank der zuletzt guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds in den vergangenen zwei Rechnungsjahren sollen die Erhöhungen aber moderater ausfallen. Konkret sieht die SGK-S vor, die Lohnbeiträge um 0,3 statt 0,4 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0,4 statt 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Dieser Entscheid fiel gemäss Mitteilung mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung.

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Der neue Vorschlag sieht weiterhin eine Mischlösung vor. (Symbolbild)Bild: www.imago-images.de

Zudem beantragt die Ständeratskommission neu, die Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare separat zu regeln. Dies solle im Rahmen der Vorlage zur Anpassung der Hinterlassenenrenten geschehen, welche der Nationalrat zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative ausgestaltet hat.

Intervention bei tiefem Fondsstand

Auch in einem anderen Punkt bewegt sich die Ständeratskommission auf den Nationalrat zu. Demnach sollen die Reserven des AHV-Ausgleichsfonds nicht unter hundert Prozent einer Jahresausgabe sinken dürfen. Die SGK-S beantragt neu den Beibehalt der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung. Der Ständerat hatte nach der ersten Beratung der Vorlage beschlossen, diesen Zielwert auf achtzig Prozent zu senken.

Festhalten will die Kommission aber am Interventionsmechanismus. Demnach müsste der Bundesrat dem Parlament rasch Stabilisierungsmassnahmen unterbreiten, wenn der Fonds dauerhaft unter die Marke von hundert Prozent fällt. Sollte der Fonds unter achtzig Prozent einer Jahresausgabe sinken, müsste der Bundesrat automatisch eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte vornehmen.

Die Mehrheit der SGK-S bezeichnet ihren Vorschlag selbst als «Kompromiss für eine rasche und nachhaltige Finanzierung». Aus ihrer Sicht gewährleiste nur eine kombinierte Lösung eine ausgewogene und solidarische Finanzierung. Die vom Nationalrat vorgeschlagene befristete Mehrwertsteuererhöhung biete dagegen keine langfristigen Perspektiven und würde den Finanzierungsbedarf nur aufschieben, hiess es in der Mitteilung. (sda)

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