Vorläufig Aufgenommene sollen nicht mehr Lohn abgeben müssen

Vorläufig Aufgenommene sollen nicht mehr Lohn abgeben müssen

26.04.2017, 13:20

Für vorläufig aufgenommene Personen soll es in der Schweiz einfacher werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Deshalb soll die Sonderabgabe auf dem Lohn abgeschafft werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen eröffnet.

Heute müssen vorläufig Aufgenommene zehn Prozent ihres Lohns in Form einer Sonderabgabe entrichten. Im Rahmen des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes hatten der Bundesrat und das Parlament beschlossen, diese Abgabe abzuschaffen. Nun wird der Entscheid umgesetzt.

Mit der Streichung der Abgabe reduziere sich zum einen der administrative Aufwand für die Arbeitgeber, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Zum anderen werde es für vorläufig Aufgenommene attraktiver, eine Arbeit aufzunehmen.

Weniger Sozialhilfeausgaben

Durch den Wegfall der Sonderabgabe auf Löhnen entgehen dem Bund Einnahmen von rund 3.6 Millionen Franken. Allerdings rechnet der Bundesrat mit Einsparungen in der Sozialhilfe: Wenn 200 Personen pro Jahr zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten, sei der Wegfall der Einnahmen bereits kompensiert, heisst es im Vernehmlassungsbericht.

Bestehen bleibt die Sonderabgabe auf Vermögenswerte. Diese dient zur Rückerstattung von Sozialhilfe- oder Vollzugskosten. Explizit erwähnt werden neu auch Personen, die nach einem Asylverfahren ausreisepflichtig sind.

Höchstens 10 Jahre lang

Die Unterstellung unter die Sonderabgabe auf Vermögenswerten endet, wenn der Betrag von 15'000 Franken erreicht ist oder eine Person als Flüchtling anerkannt wird, spätestens aber 10 Jahre nach der Einreise in die Schweiz.

Die Sonderabgabe soll künftig vom Staatssekretariat für Migration (SEM) verwaltet werden. In einer Übergangsbestimmung will der Bundesrat festhalten, dass die nach altem Recht bereits geleisteten Sonderabgaben auf Erwerbseinkommen vollumfänglich an die Sonderabgabe auf Vermögenswerten angerechnet werden.

Reaktion auf Schwankungen

Weitere Verordnungsänderungen beziehen sich auf die kantonalen Integrationsprogramme. Der Bund will den Kantonen die Mittel für die Integrationsförderung wieder wie früher gestützt auf die effektive Zahl der Entscheide zwei Mal jährlich ausrichten.

Der Bundesrat reagiert damit auf die starken Schwankungen der Gesuchszahlen. Heute ist der Durchschnittswert über vier Jahre massgebend. Das sollte die Planungssicherheit der Kantone verbessern. Das habe sich aber nicht bewährt, weil die Zahl der Personen stark schwanke, schreibt der Bundesrat.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 16. August. Weitere Ausführungsbestimmungen will der Bundesrat mit einem zweiten Paket von Verordnungsänderungen vorlegen, voraussichtlich im Herbst. Geregelt werden muss unter anderem noch das Meldeverfahren, welches das bestehende Bewilligungsverfahren für die Erwerbstätigkeit ablöst. (sda)

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