Der Bundesrat sieht in der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe eine Möglichkeit, die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren aufzuheben. Doch muss er sich für deren Ablehnung einsetzen, weil das Parlament die Nein-Parole beschlossen hat.
Das Ziel, Ehepaare im Steuerrecht gleich wie Unverheiratete zu behandeln, ist unbestritten. Seit das Bundesgericht die Heiratsstrafe in einem Urteil von 1984 für verfassungswidrig erklärt hat, ist viel für deren Beseitigung getan worden. Doch sind laut Bundesrat noch immer rund 80'000 Paare benachteiligt: Trotz allfälliger Abzüge und einem milderen Tarif zahlen sie im progressiven Steuersystem unverhältnismässig viel, weil ihre Einkommen zusammengerechnet werden.
Aus diesem Grund unterstützten National- und Ständerat das Anliegen im Grundsatz. Die Initiative definiert die Ehe aber als «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Das schliesst andere Lebensformen per Verfassung von der Ehe aus. Der Gesetzgeber hätte damit ohne weitere Verfassungsänderung keine Möglichkeit, die Eheschliessung auch gleichgeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats vom Dienstag.
Vorbehalte hat die Regierung auch gegen die Definition der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft. Das schliesst einen allfälligen künftigen Wechsel zur Individualbesteuerung von vornherein aus. Der Bundesrat wollte die steuerliche Gleichbehandlung allerdings ohnehin auf dem Weg des «Mehrfachtarifs mit alternativer Steuerberechnung» erreichen. Dabei prüft die Steuerbehörde, ob im konkreten Fall eine Höherbelastung vorliegt und reduziert gegebenenfalls die geschuldete Steuer. Das Modell fiel aber in der Vernehmlassung durch.
Um das Anliegen der Initiative aufzunehmen, ohne deren Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, stimmte das Parlament zunächst einem Gegenvorschlag zu. Dieser fiel dann aber im Ständerat in der Schlussabstimmung durch.
Den Ausschlag gaben die hohen Kosten, die die Initiative für die Sozialversicherungen verursachen würde. Allein bei der AHV würde die Aufhebung der Plafonierung von Ehepaarrenten zu Mehrausgaben von 2 Milliarden Franken führen, davon rund 400 Millionen zu Lasten des Bundes. Die Abschaffung der Heiratsstrafe würde je nach Umsetzung Mindereinnahmen zwischen 1.2 und 2.3 Milliarden Franken verursachen.
Diese Vorbehalte und Bedenken des Parlaments wiederholte Finanzministerin Eveline-Widmer Schlumpf namens des Bundesrats am Dienstag vor den Medien in Bern. Die Initiative kommt am 28. Februar 2016 zur Abstimmung. (sda)