Autist verstarb in Klinik: «Was Theo erlebt hat, ist kein Einzelfall»
«Fehlbehandlung ist fatal», «Inklusion statt Isolation», «Autismus-Kompetenz = sichere Behandlung». Diese Slogans stehen auf den Schildern der rund 40 Menschen, die am Montagmorgen ihren Weg vor das Bezirksgericht Brugg (AG) gefunden haben.
Sie halten eine Mahnwache. In Gedenken an Theo W., der 2020 im Alter von nur 18 Jahren verstorben ist. Unter Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) in Windisch.
Nur wenige Meter von der Menschentraube entfernt beginnt der dreitägige Gerichtsprozess gegen die Oberärztin und den leitenden Oberarzt. Die Staatsanwaltschaft beantragt sechs Jahre unbedingte Freiheitsstrafe für die Ärztin und zwei Jahre bedingt für den Arzt. Der Vorwurf: vorsätzliche und fahrlässige Tötung. Am Freitag will das Bezirksgericht sein Urteil verkünden.
Elena Retica hat die Mahnwache mit dem Netzwerk Autistinnen organisiert. Sie ist Mutter eines 10-jährigen Buben, der dieselbe Diagnose wie Theo W. hat: Autismus. Das Urteil am Freitag erwartet sie mit Spannung. Denn sie ist sicher: «Was Theo erlebt hat, ist kein Einzelfall, sondern ein Beispiel dafür, wie das Schweizer Gesundheitssystem mit Menschen mit Autismus umgeht.»
Er suchte Hilfe
Theo W. erhält die Diagnose Autismus-Spektrum-Störung in der Pubertät. Gegen Ende seiner Zeit an der Bezirksschule rutscht er in eine Krise. Ihn plagen Versagensängste, Stress, Überforderung im Alltag. Im November 2020 tritt er deshalb freiwillig in die Kinder- und Jugendklinik PDAG ein. Er sucht Hilfe und wird stattdessen den Tod finden, wie die NZZ am Sonntag 2024 publik gemacht hat.
Autistinnen und Autisten nehmen Sinneseindrücke über- oder unterempfindlich wahr. Das kann zu Überforderungen im Alltag oder Kommunikationsschwierigkeiten mit anderen Menschen führen. Gemäss Autismus Schweiz braucht eine Person mehr oder weniger Unterstützung im Alltag, je nachdem, wo sie sich auf dem Autismus-Spektrum befindet.
Denn Autismus zeigt sich sehr unterschiedlich. Manche haben Mühe, Sarkasmus zu verstehen oder ihrem Gegenüber in die Augen zu sehen. Andere haben gelernt, zu «maskieren», sie haben die sozialen non-verbalen Signale sozusagen auswendig gelernt. Wieder andere können nicht sprechen.
Gemeinsam haben Menschen mit Autismus, dass ihnen Routinen im Alltag Sicherheit geben. Sie schätzen klare Strukturen und Kommunikation. Veränderungen können sie hingegen belasten und überfordern. Manche empfinden Autismus deshalb auch als unsichtbare Behinderung.
Nach kurzer Zeit versetzt man Theo auf die Akutstation für Erwachsene. Dort entwickelt er zwanghaftes Verhalten. Er kratzt sich die Fersen auf, lässt die Hosen runter, schlägt seinen Kopf gegen die Wand, betritt Zimmer von anderen Patientinnen und Patienten. Als die Zwänge immer schlimmer werden, steckt ihn die Klinik wegen Fremdgefährdung in ein kahles Zimmer, das nur mit einer Matratze und einer Toilette ausgestattet ist. Ein Isolierzimmer.
Theo W., der sonst Ruhe findet, wenn er an der frischen Luft joggen geht, verbringt seine Tage fortan drinnen. Allein in Isolation. Einen Monat lang. Ohne Therapieangebot. Mit kaum Kontakt zur Aussenwelt, geschweige denn zu seiner Familie.
In der Isolation geht es Theo immer schlechter. Er entblösst sich, verschmiert seinen Kot im Zimmer, lässt sich immer wieder auf den Hinterkopf fallen. Vom Bett, der Toilette, aus dem Stand heraus. Ohne abzubremsen. Das Personal notiert die Stürze. Verschreibt ihm Medikamente. Zu viele Medikamente, wie die Eltern von Theo der Klinik später vorwerfen werden. Gemäss den Akten, die der NZZ vorliegen, hat Theo gesagt, sein Kopf fühle sich nicht mehr so leer an, wenn er sich fallenlasse.
Am 29. Dezember 2020 findet das Gesundheitspersonal Theo bewusstlos in seinem Zimmer auf. Er kommt ins Universitätsspital Zürich, wo das Ärzteteam nur noch seinen Gehirntod feststellen kann. Am 2. Januar 2021 stellt die Familie W. die lebenserhaltenden Maschinen ab. Eineinhalb Monate nach Eintritt in die Klinik ist Theo W. tot.
Unsichere Gesundheitsinstitutionen
Die Geschichte von Theo W. hat Elena Retica tief erschüttert, erzählt sie heute, fast genau fünf Jahre nach seinem Tod, gegenüber watson. Und doch ist Retica weniger schockiert als erwartet. Sie ist nicht nur Mutter eines autistischen Buben und Organisatorin der Mahnwache, sie berät als Fachperson auch Menschen mit Autismus und deren Angehörige. In ihrer Arbeit haben ihr schon viele Betroffene berichtet, dass sie sich im Schweizer Gesundheitssystem nicht sicher fühlten. Der Fall Theo W. verstärke dieses Unsicherheitsgefühl.
Retica sagt:
Für sie sei der Gang in Gesundheitsinstitutionen deshalb häufig eine Qual. Die grellen Lichter im Notfall, die vielen Geräusche und Gerüche in Spitälern, die ständig wechselnden Pflegenden, Ärztinnen und Ärzte in Kliniken können in ihnen viel Stress auslösen. «Um dem entgegenzuwirken, ist klare und einfache Kommunikation zentral», sagt Retica.
Menschen mit Autismus müssten sich darauf einstellen können, was als Nächstes passiere. Retica gibt ein Beispiel: Eine Impfung könne eine autistische Person deutlich besser bewältigen, wenn die Ärztin sie Schritt für Schritt durch den Prozess führe. Indem diese etwa sage: «Ich werde dich jetzt am Arm anfassen. Achtung, meine Hände sind kalt. Es wird stechen, aber nur sehr kurz. Dann ist es auch schon vorbei.»
Geschehe dies nicht, könne es sehr schnell zur Reizüberflutung kommen. Und im schlimmsten Fall zu einem «Meltdown». Bei einem Meltdown verfällt das Nervensystem von Betroffenen in einen Ausnahmezustand, in dem sie sich nicht mehr spüren und nicht mehr kontrollieren können. Es kann zu selbstverletzendem, aggressiven oder gewalttätigen Verhalten gegen andere kommen. Von aussen mag dies wie ein Wutausbruch wirken. Aber das stimmt nicht. «Meltdowns sind Ausdruck einer tiefen Verzweiflung, Überforderung und Hilflosigkeit», sagt Retica.
Gefährliche Isolation
Dass die PDAG Windisch Theo trotz seiner Autismus-Diagnose einen Monat in ein Isolationszimmer gesteckt hat, findet Retica verheerend. Zumal Isolation auch für neurotypische Menschen schwer aushaltbar sei, also für Menschen ohne Autismus oder andere psychische Störungen.
Bereits im Jahr 2018 hat die Anti-Folter-Kommission die PDAG dafür gerügt, dass sie bewegungseinschränkende Massnahmen überdurchschnittlich häufig durchsetzen. Die Menschenrechtsorganisation Humanrights hält fest: «Unabhängig von einem konkreten Einzelfall stellt gemäss der Rechtsprechung internationaler Menschenrechtsorgane Einzel- resp. Hochsicherheitshaft stets eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder gar Folter dar, wenn sie auf unbeschränkte Zeit angeordnet wird oder wenn sie als komplette sensorische oder soziale Isolation ausgestaltet ist.» Eine vollständige Isolation könne zu einer «Zerstörung der Persönlichkeit» führen, weshalb diese einer unmenschlichen Behandlung gleichkomme.
«Wieso hat man Theo so lange isoliert?» will auch der Gerichtspräsident am Dienstag vom beschuldigten Oberarzt wissen. Dieser antwortet gemäss Aargauer Zeitung: «Es hat mit diversen Auffälligkeiten zu tun, die dies erforderlich machten, etwa einer weitestgehenden Fremdgefährdung.» Ziel sei es zudem gewesen, dass Theo zur Ruhe komme. «Er ist aber nicht zur Ruhe gekommen in der Isolation», stellt der Gerichtspräsident fest.
Fehlende Sensibilisierung
Als gelernte Medizinische Praxisassistentin (MPA) kennt Retica beide Seiten: jene der medizinischen Institutionen und jene der Betroffenen. Trotz allem Verständnis für die Überforderung in Gesundheitseinrichtungen aufgrund des Pflege- und Fachkräftemangels lautet ihr Fazit: «Das Schweizer Gesundheitssystem hat im Fall Theo W. versagt.»
Den Hauptgrund dafür verortet Retica in der fehlenden Sensibilisierung des Gesundheitspersonals auf Autismus. Entsprechend gehe dieses nicht auf die Bedürfnisse von Autistinnen und Autisten ein, deute Symptome wie Meltdowns falsch oder berücksichtige Autismus bei der Behandlung selbst bei einer vorhandenen Diagnose nicht.
Genau dieses Bild kommt im Fall von Theo W. auch am zweiten Prozesstag auf. Die Hauptbeschuldigte, die Oberärztin, gibt über die Behandlung von Theo W. gemäss «Aargauer Zeitung» zu: «Im Vordergrund stand nicht der Autismus an sich.» Der angeklagte leitende Oberarzt gibt auf die Frage, inwiefern Theos Autismus in seiner Behandlung berücksichtigt worden sei, zu Protokoll: Weil es sich um ein «akutes Geschehen» gehandelt habe, habe man Theo auf die Akutstation verlegt, auf der man auf Autismus nur in Ansätzen eingehen könne. Retica sieht sich damit in ihrer Meinung bestätigt:
Das zeige sich auch an verschiedenen anderen Stellen. Da Autismus eine unsichtbare Veranlagung sei, blieben viele Menschen – insbesondere Frauen – lange undiagnostiziert. Ihre Symptome würden oft als Angststörung, bipolare Störung, Borderline oder Zwänge fehlinterpretiert und die Personen entsprechend falsch therapiert.
Die Wartelisten, um eine Autismus-Spektrum-Störung abzuklären, seien lang. Teilweise warteten Eltern bis zu drei Jahre, bis ihre Kinder die Diagnose erhielten. Dies könne langfristige Folgen haben: «Um staatliche Unterstützung zu erhalten, etwa bei der IV oder wenn Kinder einen Nachteilsausgleich benötigen, braucht es immer zuerst eine Diagnose.»
Retica kritisiert aber auch den Bundesrat, der 2018 erst- und letztmals einen Bericht zur Autismus-Spektrum-Störung veröffentlicht hat. Auf diesen stützen sich Gesundheitsinstitutionen in der Schweiz bis heute. Obwohl er nicht mehr den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Daneben kenne die Schweizerische Gesellschaft für Psychologie (SGPP) keine Leitlinien im Umgang mit autistischen Patientinnen und Patienten. «Wie kann das sein?», fragt Retica.
Aus all diesen Gründen würde sie sich zweimal überlegen, ob sie ihren Sohn in eine psychiatrische Klinik gehen lassen würde, wenn er Hilfe benötigen würde. Und aus all diesen Gründen höre sie von Autistinnen und Autisten immer wieder, dass sie es möglichst vermieden, Gesundheitsinstitutionen aufzusuchen, selbst wenn sie Hilfe benötigten. «Das muss sich ändern.»
Retica fordert vom Bund klare Regeln zur Isolation in psychiatrischen Kliniken sowie Kontrollen dieser Isolationsmassnahmen. «Zudem braucht es aktuelle Leitlinien im Umgang mit autistischen Patientinnen und Patienten.» Vor allem wünscht sich Retica aber eines: dass es nie wieder zu einem Fall wie Theo W. kommen wird.
