Die Schweiz und die Türkei haben sich auf ein Rückübernahmeabkommen geeinigt. Das gab das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag in der Sendung «Rendez-vous» von Radio SRF bekannt.
Die Gespräche zum Abkommen hätten Mitte Dezember abgeschlossen werden können, sagte SEM-Sprecher Martin Reichlin. Offen ist, wann das Abkommen unterzeichnet wird. Dazu sagte Reichlin: «Der Bundesrat wird die aktuelle Situation in der Türkei, die Situation zwischen der Türkei und Europa, im Auge behalten und wird dann entscheiden, wann der rechte Zeitpunkt ist, um dieses Abkommen zu unterzeichnen.»
Tritt das Abkommen in Kraft, können illegal aus der Türkei in die Schweiz Eingereiste einfacher in die Türkei zurückgeführt werden. Das betrifft Türkinnen und Türken, aber auch Angehörige anderer Staaten, zum Beispiel Syrerinnen und Syrer, die via Türkei illegal in die Schweiz eingereist sind.
Bei Personen aus Drittstaaten müssten laut Reichlin bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müsste zum Zeitpunkt der Rückübernahme feststehen, dass sie ein gültiges Aufenthaltspapier oder ein Visum des jeweils anderen Staats haben. Oder es müsste feststehen, dass die betreffende Person irregulär, aber direkt in das Hoheitsgebiet der Türkei oder der Schweiz eingereist ist.
Entscheid im Einzelfall
Im Dezember hatte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Frage aus dem Nationalrat betont, ein Rückübernahmeabkommen habe keinen Einfluss auf den Entscheid, ob eine Person zurückgeschickt werde. Entschieden werde im Einzelfall. Dabei werde die persönliche Situation des Betroffenen sowie die Situation im Herkunftsland berücksichtigt. Ein Rückübernahmeabkommen ziele darauf ab, den Prozess der Identifikation und Wiederaufnahme formell zu regeln.
Die Schweiz hatte den türkischen Behörden bereits vor Monaten einen Vorschlag für den definitiven Abkommenstext unterbreitet. Nach dem Putschversuch in der Türkei und den nachfolgenden Entwicklungen hiess es beim Bund, etliche Punkte seien noch offen. Es sei unklar, wann die Verhandlungen abgeschlossen würden.
Visumspflicht aufheben
Dass die Schweiz Verhandlungen mit der Türkei aufnahm, hat mit der EU zu tun. Diese hat in Aussicht gestellt, die Visumspflicht für türkische Staatsangehörige aufzuheben und damit die Einreise von Türkinnen und Türken in die EU zu erleichtern. Im Gegenzug stimmte die Türkei einem Rückübernahmeabkommen mit der EU zu.
Weil es sich bei der Visaliberalisierung um eine Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens handelt, müsste die Schweiz diese übernehmen und türkische Bürger ebenfalls von der Visumspflicht befreien. Wie es damit weitergeht, ist indes offen: Die EU und die Türkei sind sich bisher nicht einig geworden.
Die EU hat eine Reihe von Bedingungen formuliert. Die Türkei wiederum will das Rückübernahmeabkommen mit der EU erst in Kraft setzen, wenn diese den türkischen Staatsbürgern die Visumsfreiheit garantiert. (sda)