Strahlenschutz: Kantone und Gewerbe kritisieren schärfere Strahlenschutzregeln

Strahlenschutz: Kantone und Gewerbe kritisieren schärfere Strahlenschutzregeln

14.02.2016, 14:08

Arbeitnehmende und Patienten sollen künftig besser vor ionisierender Strahlung geschützt sein. Das Ziel des Bundes ist unbestritten. Nicht so die geplante Umsetzung: Kantone und Gewerbe wehren sich vehement - sie befürchten höhere Kosten ohne erkennbaren Nutzen.

Obligatorische Radonsanierungen von Wohnhäusern, schärfere Bewilligungspflichten für Arbeitgeber, weniger unnötige Strahlenbehandlungen an Patienten: Das Eidg. Departement des Innern (EDI) will mit der Änderung zahlreicher Verordnungen den Strahlenschutz verbessern. In der bis (morgen) Montag dauernden Anhörung geraten diese Pläne aber von gewichtiger Seite unter Beschuss.

Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) Strahlenschutz stört sich insbesondere an den angepassten Referenzwerten in den revidierten Verordnungen. Wie diese zustande gekommen seien, sei unklar, schreiben sie in einer Stellungnahme. Die Gefahr einer zu starken Vereinfachung sei zu gross.

Nicht nachgewiesenes Risiko

Senken will der Bund beispielsweise den Referenzwert für das natürliche radioaktive Gas Radon in Aufenthaltsräumen von heute 1000 auf künftig 300 Becquerel pro Kubikmeter. Die Folge: Sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen müssen Hauseigentümer mit Zusatzkosten von mehreren tausend Franken rechnen. Die Kantone werden zudem verpflichtet, bei einer Überschreitung des Referenzwertes eine Sanierung anzuordnen.

Das EDI rechtfertigt die strengeren Richtlinien mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, technischen Entwicklungen und internationalen Richtlinien. Radon gelte neben dem Rauchen als wichtigste Ursache für Lungenkrebs.

Der kausale Zusammenhang zwischen Radonkonzentration und Lungenkrebsrisiko ist auch Sicht der Kantone aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Sie lehnen deshalb «kostspielige Massnahmen und eine generelle Sanierungspflicht» ab.

Neuer Referenzwert «reine Augenwischerei»

Gegen die Senkung des Radon-Referenzwerts ist auch der Hauseigentümerverband (HEV). Zwar sei das unsichtbare und geruchlose Gas eine ernstzunehmende Gefahrenquelle, und der heutige Grenzwert sei «tendenziell zu hoch». Der vom Bund vorgeschlagene Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter sei aber «reine Augenwischerei».

Nach Angaben des HEV sind nur gerade 0.4 Prozent der jährlich 2900 Lungenkrebstodesfälle alleine auf die Einwirkung von Radon zurückzuführen. «Eine Kampagne für das Nichtrauchen würde weit mehr Erfolge bringen.»

Ebenso stellen sich der HEV und die Kantone gegen die obligatorische Kontrolle bei Neu- und Umbauten durch den Staat. Verantwortlich sollen ihrer Meinung nach weiterhin die Gebäudeeigentümer sein. Diese sollen auf freiwilliger Basis Messungen vornehmen lassen und sich für eine allfällige Sanierung beraten lassen können.

Kosten ohne Nutzen

Generell erzeugt die Revision der verschiedenen Verordnungen einen Mehraufwand für Bund und Kantone, der nicht näher beziffert ist. Zudem liege keine Kosten-/Wirkungsanalyse von Radonmassnahmen vor, «die eine derart massive Beschneidung von Eigentumsrechten begründen würde». Die Kantone und der HEV fordern daher weitere Abklärungen, bevor die Revision umgesetzt wird.

Noch weiter geht der Schweizerische Gewerbeverband (sgv). Er lehnt das Revisionspaket klar ab und beantragt eine grundlegende Überarbeitung, wie er schreibt. In der vorliegenden Form hätten die Anpassungen spürbar höhere Regulierungskosten ohne entsprechenden Nutzen zur Folge.

In der momentanen Wirtschaftslage sei es «dringend erforderlich, dass die Regulierungskosten abgebaut und nicht stetig weiter ausgebaut werden». Zusätzliche oder schärfere Auflagen seien bestenfalls dort zulässig, wo sie dazu dienten, Handelshemmnisse abzubauen, oder wo sich ein Bedarf nach einem höheren Schutzniveau aufgrund konkreter Bedrohungen zweifelsfrei nachweisen lasse. (sda)

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