Ein mit seinem Handy abgelenkter Autolenker soll für einen tödlichen Unfall für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat die Neuenburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor Gericht in La Chaux-de-Fonds NE gefordert. Die Verteidigung bestritt die Vorwürfe.
Der 26-jährige Angeklagte wurde von der Staatsanwalt Neuenburg wegen eventualvorsätzlicher Tötung angeklagt, in einem Unterantrag wurde eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung verlangt. Der Unfall hatte sich am 1. September 2016 in La Chaux-de-Fonds ereignet.
Der Angeklagte benutzte nach Angaben der Staatsanwaltschaft kurz nach 7 Uhr am Steuer sein Smartphone. Zunächst versandte er zwei Textmitteilungen, danach öffnete er die Seite eines Webshops, um eine Bestellung für Nahrungsmittelzusätze abzuschliessen.
Dabei schnitt er einem korrekt entgegenkommenden Rollerfahrer den Weg ab. Der über 50 Jahre alte Lenker des Rollers leitete eine Vollbremsung ein. Dennoch wurde er vom rechten Vorderrad des Autos erfasst und verstarb an den Folgen des Unfalls.
Nach Ansicht der Staatsanwalt nahm der Autofahrer den Tod von anderen Verkehrsteilnehmern in Kauf, indem er ihnen keine Aufmerksamkeit schenkte. «Er widmete alle Aufmerksamkeit seinem Smartphone», sagte der Staatsanwalt Nicolas Aubert am Mittwoch.
Angeklagter: «Sah den Roller nicht»
Aus diesem Grund erhob sie vor dem Gericht des Neuenburger Jura und Val-de-Ruz Anklage wegen Tötung mit Eventualvorsatz. Bisher wurde diese Anklage äusserst selten auf Autofahrer angewandt. In seltenen Fällen wurde sie bei Raserdelikten erhoben.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe am Mittwoch entschieden zurück. «Die Wahrheit ist, dass ich den Roller nicht gesehen habe», sagte der 26-Jährige. Er sprach den Angehörigen des Opfers im Gerichtsaal sein Beileid aus und zeigte Reue.
Verteidigung will mildere Strafe
Er bekräftigte, die beiden Textnachrichten abgeschickt zu haben, bevor er losgefahren sie. Die Bestellung in einem Webshop konnte er sich nicht erklären. Der Staatsanwalt Nicolas Aubert führte aus, das der Angeklagte es sich einfach nicht eingestehen wolle, ein Menschenleben für eine so belanglose Sache geopfert zu haben.
Die Verteidigung verlangte ein wesentlich milderes Urteil als die von der Staatsanwaltschaft geforderten fünfeinhalb Jahre Gefängnis. Ihrer Ansicht nach soll nur ein Verstoss gegen die Strassenverkehrsgesetz geahndet werden. Das Urteil folgt noch am Mittwoch. (sda)