Der mutmassliche Schweizer Spion kann im Prozess in Frankfurt mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Die deutsche Bundesanwaltschaft macht allerdings zur Bedingung, dass der 54-Jährige sich zu den Vorwürfen äussert.
Die Anklage schlägt für den Schweizer eine Freiheitsstrafe von mindestens anderthalb bis höchstens zwei Jahren auf Bewährung vor. Dazu soll er eine Geldstrafe von 50'000 Euro entrichten und die Prozesskosten übernehmen.
Dies sind die Grundlagen für eine Absprache zwischen Anklage und Verteidigung, um den Prozess rasch zum Abschluss zu bringen. Die Verteidigung hat nun bis am Donnerstag kommender Woche Zeit, diese Vorschläge zu prüfen.
Der Vorsitzende des Oberlandesgerichtes Frankfurt machte zum Prozessauftakt am Mittwoch zudem klar, dass der Angeklagte glaubhafte Angaben machen müsse. So soll er seine Kontakte offenlegen und Licht ins Dunkel der Geldflüsse bringen.
Spionage in Finanzverwaltung
Dem ehemaligen Polizisten und Privatdetektiv wird in Frankfurt wegen «geheimdienstlicher Agententätigkeit» der Prozess gemacht. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, von Juli 2011 bis Februar 2015 im Auftrag «eines Schweizer Nachrichtendienstes» die Finanzverwaltung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) ausspioniert zu haben.
Dem Angeklagten wird ausserdem zur Last gelegt, persönliche Daten von drei Steuerfahndern beschafft sowie einen Maulwurf in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung platziert zu haben.
Der mutmassliche Spion war im April in Frankfurt festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht gehen am 26. Oktober in die nächste Runde.
Steuerstreit als Hintergrund
Hintergrund der Affäre ist der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. In den vergangenen Jahren hatten mehrere deutsche Bundesländer, darunter NRW, immer wieder sogenannte Steuer-CDs mit Datensätzen mutmasslicher deutscher Steuerhinterzieher gekauft. Das sorgte für Verstimmungen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Das deutsche Aussenministerium forderte Aufklärung über den Fall. Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt tatsächlich seit einigen Jahren gegen mehrere nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen des Vorwurfs der nachrichtendienstlichen Wirtschaftsspionage und der Verletzung des Bankgeheimnisses.
Gegen drei Steuerfahnder liegen Haftbefehle vor. Die Schweizer Bundesanwaltschaft wehrt sich gegen den Vorwurf, in dem Verfahren nachrichtendienstliche Informationen verwendet zu haben. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft teilte mit, das Strafverfahren fusse nicht auf nachrichtendienstlichen Informationen. (sda/dpa/afp/reu)