Die CVP will die Sicherheit zu Hause und in der Familie stärken. Gewalt finde oft gerade dort statt, aber niemand spreche darüber, sagte Parteipräsident Christophe Darbellay am Donnerstag vor den Medien in Bern.
In einem Positionspapier fordert die CVP, dass mehr für die Opfer getan wird. «Heute fokussieren wir uns viel zu oft auf den Täter», sagte die Luzerner Nationalrätin Ida Glanzmann, die an dem Papier mitgearbeitet hat. Zudem gebe es gerade bei Gewalt, die sich zu Hause oder in der Familie ereigne, viele Tabus.
Das gilt ganz besonders für Gewalt im Alter. «Das Thema gibt es nicht, weil es einfach tabu ist», sagte Glanzmann. Das will die CVP mit verschiedenen Massnahmen ändern. Zunächst verlangt sie vom Bundesrat einen Bericht, in dem er das Ausmass des Problems aufzeigt.
Senioren-Hotline
Eine Informationskampagne und gezielte Präventionsmassnahmen sollen dazu beitragen, dass das Thema öffentlich diskutiert wird. Senioren und Angehörige brauchten eine Anlaufstelle, etwa in Form einer Hotline, heisst es im Positionspapier. Zudem sollen Fachleute und Betreuungspersonen verpflichtet werden, Anzeichen von Misshandlung zu melden. Fachpersonen, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, sollen zumindest das Recht haben, einen Verdacht zu melden.
Eine Meldepflicht respektive ein Melderecht möchte die CVP auch im Zusammenhang mit Kindesmisshandlungen und Kindesmissbrauch einführen. Zudem müsse die Ausbildung von Personen, die Eltern beratend zur Seite stehen, verbessert und staatlich anerkannt werden.
Mit verschiedenen Massnahmen soll auch den Opfern häuslicher Gewalt besser geholfen werden. Heute würden die meisten Verfahren eingestellt, nachdem sie zunächst auf Ersuchen des Opfers sistiert wurden, erklärte die Juristin Romina Suppa, die sich an der Ausarbeitung des Positionspapiers beteiligt hat.
Manche Opfer wünschten kein Verfahren und auch keine Verurteilung des Täters, andere hingegen seien sich gar nicht bewusst, dass die Sistierung widerrufen werden könne. Darum sollen Opfer häuslicher Gewalt besser informiert und unterstützt werden, auch nach Einstellung eines Verfahrens. Bei Wiederholungstätern soll eine Sistierung gar nicht mehr möglich sein.
KESB auf dem Prüfstand
Im Visier hat die CVP auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). In die öffentliche Empörung mag sie zwar nicht einstimmen, doch sieht auch sie Verbesserungspotenzial bei der jungen Behörde.
Es sei darum wichtig, dass deren Arbeit regelmässig überprüft werde, damit die KESB aus ihren Schwächen lernen und sich weiterentwickeln könne, heisst es in dem Positionspapier. Eine erste Verbesserung wäre laut Parteipräsident Darbellay die Einrichtung eines flächendeckenden Pikettdienstes ausserhalb der Bürozeiten. Wenn nötig müssten gewisse Aufgaben auch wieder den Gemeinden übertragen werden.
Schliesslich verlangt die CVP, dass der Begriff der Vergewaltigung ausgedehnt wird: Auch Männer sollen als Vergewaltigungsopfer gelten, wenn sie zum Beischlaf gezwungen werden. Heute fällt dies unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung, was mit einer tieferen Mindeststrafe bedroht ist. Das Anliegen ist bereits im Parlament hängig. (sda)