Familienehre als Tatmotiv vorgebracht: Verteidiger ortet Affekt

Familienehre als Tatmotiv vorgebracht: Verteidiger ortet Affekt

25.08.2017, 17:12

Im Falle eines syrischen Kurden, der 2014 in Kriens LU seine untreue Gattin getötet hat, fordert die Verteidigung maximal sieben Jahre Haft wegen Totschlags. Der Beschuldigte habe unter dem Druck der Familie, die Ehre wieder herzustellen, eine Affekttat begangen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen beim Prozess vor dem Kriminalgericht Luzern am Freitag eine Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Es sei eine bestialische Tat gewesen, sagte der Oberstaatsanwalt. Wegen patriarchalen Ehrvorstellungen werde ein Mord nicht zum Mördli. Das Gericht wird das Urteil möglicherweise noch am Freitagabend bekannt geben.

Der 42-jährige Kurde gestand vor dem Kriminalgericht die Tötung ein und bezeichnete sie als Fehler seines Lebens. Er könne sich aber an die Tat nicht erinnern, da er damals nicht bei vollem Bewusstsein gewesen sei.

Der Beschuldigte gab an, er sei unter dem Druck seiner Familie und seiner Tradition gestanden. Er sei von Onkeln wegen der Familienehre zur Tat gedrängt worden. Die Eheprobleme seien nicht in den Händen seiner Frau und den seinen gelegen, sondern in denen der kurdischen Gesellschaft und der Familie. Der Beschuldigte sagte, dass Ehrenmord zur kurdischen Kultur gehöre.

Frau war Cousine

Eine spezielle Rolle spielte bei der Familienehre offenbar, dass die Frau des Beschuldigten auch seine Cousine war. Die Ehe zwischen dem Mann und der 17 Jahre jüngeren Frau war von der Verwandtschaft arrangiert und 2008 in Griechenland nicht standesamtlich geschlossen worden. 2009 und 2011 kamen ihre beiden Söhne zur Welt.

Die Frau reiste 2011 mit den Kindern in die Schweiz, der Mann 2013. Sie wollte sich von ihm trennen, weil sie einen Freund hatte. Am 20. Januar besuchte er mit den Kindern die Frau, die in Kriens in der Wohnung ihres Onkels lebte. Dort fand er ein Schinkenmesser, das eine 20 Zentimeter lange Klinge hatte und attackierte das Opfer. Dabei trennte er ihm mit einem Dutzend Schnitten praktisch den Kopf ab. Die beiden Kinder befanden sich in der Wohnung.

Der Oberstaatsanwalt bezeichnete die Tat unter anderem als barbarisch, grauenerregend, brutal und kaltschnäuzig. Die skrupellose Tat sei ein Mord, für den nur die Höchststrafe in Frage komme. Zum Ehrenmord sagte der Oberstaatsanwalt, dass dieser besonders egoistisch sei, denn es gehe bei diesem nur um die Wahrung des Gesichtes. Die Tat sei die Entscheidung des Beschuldigten gewesen, nicht der Onkel.

Ethnisch-kulturelle Vorstellung

Für die Verteidigung war die Tat indes nicht besonders skrupellos und deswegen kein Mord. Es sei letztlich eine spontane Tötung gewesen. Der Beschuldigte sei von den Onkeln unter Druck gesetzt worden, die wegen des öffentlich gewordenen Ehebruchs verlorene Ehre der Familie wieder herzustellen. Der Verteidiger forderte das Gericht auf, die ethnisch-kulturellen Vorstellungen des Täters bei der Beurteilung der Tat zu berücksichtigen.

Die beiden Kinder des Beschuldigten und des Opfers leben heute an einem geschützten Ort. Die Kinderanwältin schilderte vor dem Gericht die Schwierigkeiten, die die beiden Knaben angesichts der Tat zu bewältigen hätten. Sie seien faktisch Vollwaisen. Sie hätten ein Höchstmass an Genugtuung verdient. (sda)

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