UBS-Angestellte vermittelte Frauen an Epstein – warum die Schweiz nicht ermittelt
Die Epstein-Files haben auch Verbindungen in die Schweiz offenbart. Recherchen von Blick zeigen, dass Epstein Kontakt zu mindestens fünf Frauen in der Schweiz hatte. Die NZZ deckte auf, dass eine junge Bankangestellte mit russischer Staatsbürgerschaft, die zeitweise in der Schweiz wohnte, Frauen an Epstein vermittelte.
Während andere Länder aufgrund der Epstein-Files bereits ermitteln, blieb es in der Schweiz bisher ruhig. Der «SonntagsBlick» hat bei der Zürcher Staatsanwaltschaft nachgefragt, ob diese in Zusammenhang mit den Files eine Untersuchung startete.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft antwortete, dass sie «die hiesige Medienberichterstattung in dieser Angelegenheit aufmerksam» verfolge. Eine Untersuchung werde eröffnet, falls konkrete Hinweise auf ein Offizialdelikt vorliegen würden.
Auf die Nachfrage, ob die Vermittlungstätigkeit der russischen Staatsbürgerin, die sich zeitweise in der Schweiz aufhielt, als Menschenhandel und damit als Offizialdelikt behandelt werde, wollte die Zürcher Staatsanwaltschaft keine Auskunft geben.
Tatort entscheidend
Wenn ein Verdacht auf Menschenhandel in der Schweiz bestehe, müssten die Schweizer Behörden grundsätzlich ermitteln, sagt Strafrechtsprofessor Jonas Weber im «SonntagsBlick». Diese Schwelle sei aber hoch angelegt: Dafür müssten eine sexuelle Ausbeutung und eine prekäre Lage des Opfers vorliegen.
Dafür gebe es in der Schweiz bisher zu wenig Anhaltspunkte. Das «Vermitteln» von Frauen allein sei nicht strafbar, so Weber. Zusätzlich müssten sich die Frauen in einer Drucksituation befinden und die Vermittlerin hätte wissen müssen, dass die Frauen später sexuell ausgebeutet werden würden.
Alternativ könnte die Schweiz zur Gehilfenschaft zu einer Sexualstraftat ermitteln. Wenn der Missbrauch aber in den USA stattfand, wären die US-Behörden für die Ermittlung zuständig. Für eine Schweizer Ermittlung müsste zunächst ein Rechtshilfeersuchen aus den USA eingehen. Da die USA keine weiteren Ermittlungen zu den Epstein-Files planen, hält Weber es aber für ausgeschlossen, dass Schweizer Behörden ohne neue Erkenntnisse selbst ein Verfahren eröffnen.
Der «SonntagsBlick» schreibt weiter, dass dennoch polizeiliche Abklärungen laufen dürften, um herauszufinden, ob ein Tatverdacht besteht. Eine Schwierigkeit dürfte insbesondere darin liegen, die Opfer zu identifizieren und deren Aussagen zu erhalten.
(hah)
