Imam der An'Nur-Moschee will vor Gericht nicht aussagen

Imam der An'Nur-Moschee will vor Gericht nicht aussagen

23.11.2017, 10:20

Der ehemalige Imam der Winterthurer An'Nur-Moschee, der wegen vor Gewaltaufrufen vor Gericht steht, will vor den Schranken nicht aussagen. Der 25-jährige Äthiopier soll zur Tötung von «schlechten Muslimen» aufgerufen haben.

Der ehemalige Imam gab am Donnerstag bekannt, dass er keine Aussagen zur Sache machen werde. Er gebe nur Auskunft zu seiner Person und zu seiner Herkunft.

In der Befragung zur Person erzählte er von seiner Zeit in der Koranschule. Er habe den Koran auswendig gelernt, sagte der gläubige Sunnit. Was das inhaltlich bedeute verstehe er aber nicht, da er eine andere Sprache spreche.

Gewalttätige Propaganda-Bilder

Den ersten Kontakt zur An'Nur-Moschee hatte er während des Ramadans 2016. In der Winterthurer Moschee sei am Abend gekocht worden, da sei er hingegangen. Bald fing er dort an, Predigten zu halten.

Seine Freitagspredigt vom 21. Oktober 2016 war der Auslöser für die Razzia in der An'Nur-Moschee: Der Äthiopier somalischer Ethnie rief vor rund 60 Zuhörern dazu auf, Muslime, die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen.

Verantworten muss er sich auch wegen mehrerer gewalttätiger Propaganda-Bilder und einem Video, das er auf Facebook mit einem «Like» versah und teilte. Der 25-Jährige war während seiner Zeit als Imam zudem Asylsuchender. Er hätte also gar nicht gegen Bezahlung arbeiten dürfen, wofür er ebenfalls angeklagt ist. Sein Asylgesuch wurde mittlerweile abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einen Landesverweis von 15 Jahren. Den Landesverweis zu vollziehen, dürfte allerdings schwierig werden. Die Schweiz hat derzeit kein Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien. Der Beschuldigte sitzt wegen Fluchtgefahr derzeit in Sicherheitshaft.

Hoch infektiöse Krankheit

Ob der Prozess am Winterthurer Bezirksgericht überhaupt stattfinden konnte, war lange unklar. Der Beschuldigte leidet an Lymphknotentuberkulose, einer hoch ansteckenden Krankheit. Ärztliche Abklärungen ergaben jedoch, dass für Journalisten und Publikum keine Ansteckungsgefahr besteht. Als Vorsichtsmassnahme stellte das Gericht Atemschutzmasken für das Publikum zur Verfügung.

Bestraft werden sollten auch jene Muslime, die nicht fünf Mal am Tag beten, sondern die Gebete «zusammenlegen». Mit seiner Predigt habe der Imam willentlich zur Tötung von Menschen, zur Brandstiftung, Nötigung und eventuell zur Körperverletzung aufgerufen, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.

Verantworten muss sich der Äthiopier auch wegen mehrerer gewalttätiger Propaganda-Bilder und einem Video, das er auf Facebook mit einem «Like» versah und teilte.

Seit einem Jahr in Haft

Seit dem 2. November 2016 sitzt der 25-Jährige in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt, bei einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem soll er für 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Den Landesverweis zu vollziehen, dürfte allerdings schwierig werden. Die Schweiz hat derzeit kein Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien. Ausschaffungen sind somit kaum möglich.

Die An'Nur-Moschee ist seit Mitte Jahr geschlossen, der Verein aufgelöst. Die Vermieterin des Industriegebäudes kündigte den Mietvertrag, nachdem die Moschee mehrmals in den Schlagzeilen war. Mehrere Jugendliche, die in der An'Nur-Moschee verkehrten, sollen nach Syrien gereist sein und sich dem IS angeschlossen haben. (sda)

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