Bundesanwalt Michael Lauber unter Druck
Bundesanwalt Michael Lauber steht wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino in der Kritik. Er will sich heute Nachmittag den Fragen der Medien stellen. Kurz vorher dürfte bekannt werden, ob eine Disziplinaruntersuchung gegen ihn eröffnet wird.
Solche informellen Treffen sind zulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben.
Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Lauber stritt aber ab, dieses bewusst verschwiegen zu haben. Er machte geltend, sich nicht daran erinnern zu können. Aufgrund von Agendaeinträgen und SMS gehe er davon aus, dass das dritte Treffen stattgefunden habe, sagte Lauber Ende April gegenüber Radio SRF. «Ich erinnere mich aber nicht an das Treffen.»
Kandidatur für weitere Amtszeit
Der Bundesanwalt sagte damals auch, er werde im Sommer für eine weitere Amtszeit kandidieren und seine Kandidatur auch dann nicht zurückziehen, wenn ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet werde. Ein solches prüft die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).
Im Zentrum steht die Frage, ob das dritte Treffen tatsächlich stattgefunden hat und warum Lauber die Frage, ob weitere Treffen stattgefunden hätten, zunächst verneint hatte. Laut dem «Blick» könnte der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung hinzukommen.
Weitere Personen dabei
Dabei geht es um den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, der Infantino bei einem oder mehreren Treffen begleitet hat. Arnold hatte nach Darstellung Laubers den Wunsch der Fifa-Führung nach einem Austausch mit der Bundesanwaltschaft übermittelt. Arnold ist jedoch ein unbeteiligter Dritter. Sind Verfahrensinhalte besprochen worden, könnte das eine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellen.
Lauber betonte bisher, solche Treffen seien nicht verfahrensrelevant. Es gehe um Verfahrensfragen wie den Umgang mit der Datenmenge und die Bitte um Mitarbeit. Er wies auch stets darauf hin, dass Infantino nicht Verfahrensbeteiligter oder Beschuldigter gewesen sei.
Ihre Untersuchungen im Zusammenhang mit Fussball hatte die Bundesanwaltschaft auf eine Anzeige der Fifa im November 2014 an die Hand genommen. Ein erstes Strafverfahren gegen Unbekannt wurde im März 2015 eröffnet. Inzwischen ist der Komplex auf rund 25 Verfahren angewachsen. Die Bundesanwaltschaft strebt an, die ersten dieser Verfahren im kommenden Jahr zum Abschluss zu bringen. (sda)
