Motorräder sowie leichte und schwere Personenwagen sollen erst sechs Jahre nach der Inverkehrsetzung erstmals von einer Zulassungsbehörde geprüft werden. Heute gilt eine Frist von vier Jahren. Danach sollen die Fahrzeuge nach drei und dann nach zwei weiteren Jahren geprüft werden. Dies entspricht der heutigen Regelung.
Die heutige Regelung, die eine Frist von vier Jahren vorsieht, ist aus der Sicht des Bundesamts für Strassen (ASTRA) veraltet. Die geltenden Nachprüffristen seien 1995 eingeführt worden, teilte das ASTRA am Freitag mit. Die Qualität der Fahrzeuge habe sich seither aber markant verbessert. (whr/sda)