Gericht: Britisches Parlament darf über Brexit abstimmen

Gericht: Britisches Parlament darf über Brexit abstimmen

03.11.2016, 11:44

Die britische Regierung darf erst nach einer Abstimmung des Parlaments das Verfahren zum Austritt aus der EU starten. Der Londoner High Court gab am Donnerstag einer Klage gegen einen Alleingang der Regierung statt.

Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass das Ergebnis des Referendums über den EU-Austritt rechtlich nicht bindend sei. Daher müsse sich vorher noch das Parlament damit befassen.

Premierministerin Theresa May hatte es abgelehnt, die Parlamentarier über einen Ausstieg aus der EU abstimmen zu lassen. Sie kann die Sache nun vor dem Obersten Gerichtshof abschliessend klären lassen.

Die Briten votierten im Juni in einem Referendum für den Brexit. May will den Antrag bei der EU bis Ende März 2017 stellen. Der Zeitplan für den Austrittsprozess könnte nun durcheinandergeraten. Auch eine Mehrheit im Parlament für den Brexit gilt nicht als sicher. (sda/reu/afp)

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