Bei der Unternehmenssteuerreform III hat der Nationalrat am Mittwoch zusätzliche Steuererleichterungen für Firmen beschlossen. Er fügte eine spezielle Besteuerung für Schifffahrtsunternehmen und eine zinsbereinigte Gewinnsteuer in die Vorlage ein.
Es handelt sich dabei um den Abzug eines kalkulatorischen Zinses auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital. Heute können nur Fremdkapitalzinsen als geschäftsmässig begründeter Aufwand von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Dadurch sind gut finanzierte Gesellschaften im Nachteil gegenüber solchen, die auf viel Fremdkapital angewiesen sind.
Hohe Kosten
Die Gegner verwiesen auf die hohen Kosten. Diese würden sich beim Bund auf geschätzte 266 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Für die Kantone ist die zinsbereinigte Gewinnsteuer freiwillig. Falls alle den Abzug zulassen, summieren sich die Steuerausfälle auf fast 350 Millionen Franken.
Wegen der hohen Kosten und des Widerstands der Kantone hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung darauf verzichtet, eine zinsbereinigte Gewinnsteuer vorzuschlagen. Die Finanzlage von Bund und Kantonen liessen deren Einführung nicht zu, sagte auch Louis Schelbert (Grüne/LU). Es gebe zudem Zweifel an der internationalen Akzeptanz des Abzugs.
Sein Waadtländer Parteikollege Daniel Brélaz warnte davor, deswegen die ganze Reform aufs Spiel zu setzen. Auch Finanzminister Ueli Maurer warnte davor, die Vorlage zu belasten oder gar aus dem Gleichgewicht zu bringen. «Sie müssen die politischen Konsequenzen abwägen», sagte er.
Beat Jans (SP/BS) lehnte den Abzug eines fiktiven Zinses ab, weil die Auswirkungen völlig unklar seien. Niemand könne heute sagen, zu welchen Steuerausfällen das letztlich führe.
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer sei ein wichtiges Instrument für die Ansiedlung von Konzernfinanzierungsaktivitäten, hielt Beat Walti (FDP/ZH) entgegen. Das sei vor allem interessant für Kantone, die wenig Spielraum für Gewinnsteuersenkungen hätten.
Privilegien für Reedereien
Hochseeschifffahrts-Unternehmen will der Nationalrat mit einer so genannten Tonnage Tax begünstigen. Dabei wird statt des Gewinns der Schiffsraum besteuert, was eine steuerliche Privilegierung erlaubt. Die Kosten wären gering, weil nur wenige heute in der Schweiz ansässige Unternehmen davon profitieren. Der Nationalrat hofft aber, dass die tiefen Steuern zusätzliche Schifffahrtsunternehmen anlocken würden. Eine Studie geht von zusätzlichen Steuereinnahmen von 40 Millionen Franken aus.
Ada Marra (SP/VD) gab zu bedenken, dass die Tonnage Tax eine Subvention für den Transportsektor sei. «Das ist ein neues Steuerschlupfloch», sagte sie. Zudem gebe es Zweifel an der Verfassungsmässigkeit. Darum habe der Bundesrat darauf verzichtet, die Tonnage Tax in die Vernehmlassung zu schicken. Befürworter führten dagegen jene Gutachten ins Feld, die die Steuer als verfassungsmässig beurteilen.
Das System bringe der Schweiz nur Vorteile und keine Nachteile, sagte Christian Lüscher (FDP/GE). Martin Bäumle (GLP/ZH) gab zu bedenken, dass einige Kantone auf die Tonnage Tax angewiesen seien, um wichtige Unternehmen halten zu können. Finanzminister Maurer bezeichnete es jedoch als «unüblich», dass der Nationalrat die Tonnage Tax ohne Vernehmlassung in die Vorlage aufnehmen wolle.
Steuerfreier Kapitalimport
Nicht durchsetzen konnte sich die SVP, die verlangte, dass auch auf nicht betriebsnotwendigen Aktiven ein Abzug gemacht werden kann. «Das würde kreativen Steuerplanungen Tür und Tor öffnen», kritisierte FDP-Sprecher Walti.
Die SP kämpfte erfolglos gegen die neue Möglichkeit, im Ausland erwirtschaftete stille Reserven in der Schweiz steuerfrei aufzudecken. Davon würden vor allem zuziehende Firmen aus Offshore-Standorten ohne Wegzugssteuer profitieren.
Mit der Unternehmenssteuerreform sollen international nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für Unternehmen abgeschafft werden. Um zu verhindern, dass Firmen wegziehen, sollen diesen im Gegenzug gewisse Vergünstigungen gewährt werden.
«Ein attraktives Steuersystem führt zu den Steuereinnahmen von morgen», fasste Kommissionsprecherin Céline Amaudruz (SVP/GE) die Stossrichtung zusammen. Dies blieb im Grundsatz unbestritten. Es gebe keine Alternative zur Unternehmenssteuerreform III, sagte GLP-Präsident Martin Bäumle (ZH).
Neben tieferen kantonalen Gewinnsteuern sieht das Massnahmenpaket ein ganzes Bündel von Steuererleichterungen vor. Dazu gehören die Patentbox, Abzüge für Forschungsaufwendungen oder einheitliche Regeln für die Aufdeckung stiller Reserven. Der Ständerat hat die meisten der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen bereits abgesegnet. Sie sind auch im Nationalrat weit gehend unbestritten.
Die zusätzlichen Steuerprivilegien wie die zinsbereinigte Gewinnsteuer oder die Tonnage Tax hatte die nationalrätliche Wirtschaftskommission (WAK) vorgeschlagen. (sda)