Argentinien: Argentinischer Staatsanwalt unterstützt Mord-These im Fall Nisman

Argentinien: Argentinischer Staatsanwalt unterstützt Mord-These im Fall Nisman

26.02.2016, 00:28

Der verstorbene argentinische Staatsanwalt Alberto Nisman, der einen Anschlag auf eine jüdische Wohlfahrtsorganisation in Buenos Aires aus dem Jahr 1994 untersuchte, wurde nach Einschätzung eines Staatsanwalts wahrscheinlich getötet.

Er vertrete die Hypothese, dass Nisman im Januar 2015 Opfer eines Tötungsdelikts geworden sei, schrieb der Staatsanwalt eines Berufungsgerichts, Ricardo Saénz, in einer Zusammenfassung, die am Donnerstag öffentlich gemacht wurde. Saénz war von Nismans Familie um eine Untersuchung des Falls gebeten worden.

Saenz hält in seinem Bericht fest, dass es Beweise gebe für Todesdrohungen, dass er vor seinem Tod mehrmals geschlagen worden sei und dass die Leiche am Tatort bewegt wurde. Zudem seien Nismans Mobiltelefon und Computer manipuliert worden, um unter anderem Hinweise auf Anrufe in den letzten Stunden zu entfernen.

Nisman hatte 2007 Haftbefehle gegen den früheren iranischen Präsidenten Ali Akbar Haschemi Rafsandschani und andere hohe Politiker im Iran beantragt. Im Jahr 2013 einigten sich der Iran und Argentinien aber darauf, eine gemeinsame Untersuchungskommission zum Bombenanschlag auf die jüdische Wohlfahrtsorganisation Amia in Buenos Aires mit 85 Toten im Jahr 1994 einzurichten.

Behandlung durch Bundesgericht gefordert

Der damaligen argentinischen Präsidentin Cristina Kirchner warf Nisman daraufhin vor, im Gegenzug für Öllieferungen und Handelsvorteile die iranischen Verdächtigen zu schützen.

Der Staatsanwlat wurde Mitte Januar 2015 tot in seiner Wohnung in Buenos Aires aufgefunden - wenige Stunden vor einer geplanten brisanten Anhörung im Parlament, in der er der Präsidentin vorwerfen wollte, seine Ermittlungen zu behindern. Seine Leiche wies eine Schusswunde auf, neben Nisman lag ein Revolver.

Nismans Tod wird offiziell als Suizid behandelt. Saénz fordert nun, der zuständigen Richterin den Fall zu entziehen und ihn einem Bundesgericht zu übertragen, sollte sich ein Verbrechen nachweisen lassen. (sda/afp/reu/ap)

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