Justiz: Staatsanwalt will Strafen von zehn Jahren nach Raserei in Täuffelen
Freiheitsstrafen von je zehn Jahren für beide Angeklagte: Das fordert die Staatsanwaltschaft im Prozess um die tödliche Raserei im bernischen Täuffelen.
Beide Männer hätten sich der eventualvorsätzlichen Tötung und des mehrfachen Versuchs dazu schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Peter Schmid am Mittwoch vor dem Regionalgericht in Biel. Die zwei Autofahrer hätten sich ein Rennen geliefert. Sie seien sich bewusst gewesen, dass es zu einem Unfall kommen könnte, und dieses Risiko hätten sie in Kauf genommen.
Vor Gericht stehen zwei Schweizer im Alter von 22 Jahren. Einer von ihnen hatte beim Unfall vom 17. Dezember 2011 innerorts die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Ein 34-jähriger Familienvater wurde getötet. Seine Frau, der 16 Monate alte Sohn und ein korrekt entgegenkommender Autofahrer wurden zum Teil schwer verletzt.
Gemäss verkehrstechnischem Gutachten war der Mann mit 93 bis 100 km/h unterwegs, als sein Wagen ins Schleudern geriet, sich um die eigene Achse drehte und auf der Gegenfahrbahn in den entgegenkommenden Wagen krachte. Das Auto des Rasers erfasste darauf den Familienvater, der meterweit weggeschleudert wurde.
Für den Staatsanwalt entscheidend ist, was dem Unfall vorausging. Er ist überzeugt, dass ein Rennen in halsbrecherischem Tempo zu der Tragödie führte.
Die beiden Beschuldigten haben dies stets bestritten. Sie hätten auf den anderthalb Kilometern von Hagneck nach Täuffelen nur «dumm getan», hatte der eine am Montag erklärt. Er habe den nachmaligen Unfallverursacher nicht an seiner Fahrweise hindern können.
Staatsanwalt Schmid zeigte sich davon unbeirrt. Schuldig sei nicht nur der eigentliche Unfallverursacher, sondern ebenso sein Kollege. Dieser habe verhindern wollen, dass er überholt werde, und damit seinen Beitrag zum Rennen mit fatalem Ausgang geleistet. «Ohne ihn wäre kein Rennen möglich gewesen.»
«Verantwortungsloses Verhalten»
Der Unfallverursacher selber habe sich «absolut verantwortungslos» verhalten, sagte Schmid. Spätestens in Täuffelen hätte er - in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten - abbremsen und auf das Überholmanöver verzichten müssen.
Dann aber hätte er das Gesicht verloren. Deshalb habe er das Überholmanöver durchgezogen und sei in die Rechtskurve gerast - im Wissen, dass nach 70 Metern ein Fussgängerstreifen folge und dass an einem belebten Samstagnachmittag mit Gegenverkehr zu rechnen sei.
Der Unfallverursacher habe damit auch sein eigenes Leben aufs Spiel gesetzt, stellte Schmid fest. Es sei zu vermuten, dass sein Leben ihm in diesem Moment weniger bedeutet habe als sein Ego.
Der Prozess am Gericht in Biel wird am Mittwochnachmittag mit weiteren Plädoyers fortgesetzt. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet. (sda)
