In Glarus entscheidet die Landsgemeinde am (heutigen) Sonntag über ein Burka-Verbot. Als erster und bisher einziger Kanton kennt das Tessin seit Mitte letzten Jahres ein Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum.
Die Landsgemeinde, die traditionell am ersten Sonntag im Mai auf dem Zaunplatz im Hauptort Glarus stattfindet, ist die wichtigste politische Veranstaltung des Jahres im Glarnerland. Sie beginnt jeweils um 09.30 Uhr mit dem Einzug der Behörden in den Ring.
Schweizweit dürfte das «Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts» im Zentrum des Interesses stehen. Zumal ein solches Verbot im Kanton Tessin vor und nach dessen Einführung Mitte letzten Jahres immer wieder für Diskussionen sorgte.
Regierung und Parlament empfehlen Ablehnung
Im Glarnerland lehnen die Regierung und das Kantonsparlament, der Landrat, das Verhüllungsverbot ab. Im Parlament hatten einzig einige SVP-Landräte dafür gestimmt. Die Regierung und die Parlamentsmehrheit wollen zuerst die Entwicklungen auf nationaler Ebene abwarten, wo eine Unterschriftensammlung für eine entsprechende Volksinitiative im Gange ist.
Zum Thema gemacht hat das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum im Glarnerland ein Stimmbürger mit einem Memorialsantrag. Mit dieser Art von Antrag können Bürgerinnen und Bürger in den Landsgemeindekantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden ihre Anliegen in den politischen Prozess einbringen.
Im Kanton Tessin gilt seit dem 1. Juli 2016 ein Verhüllungsverbot. Die Stimmberechtigten hatten 2013 eine entsprechende Initiative auf kantonaler Ebene angenommen. Damit dürfen die Vollverschleierung (Burka) oder Gesichtsschleier (Niqab) im Tessin nicht mehr im öffentlichen Raum getragen werden. (sda)