Der Bundesrat muss das Stillhalteabkommen mit der PLO nach dem Swissair-Absturz von Würenlingen im Jahr 1970 untersuchen. Das verlangen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments. Sie nehmen auch die Bundesanwaltschaft ins Visier.
Es geht zwar um Einflussnahme durch die Politik. Doch es geht auch um die Frage, ob sich die Justizbehörden dem politischen Druck gebeugt und auf eine Strafverfolgung verzichtet haben. Nach Ansicht der GPK sind diese Vorwürfe gravierend. Sie verlangen daher vom Bundesrat, dass die Vorkommnisse umfassend und lückenlos untersucht werden, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst. Die Landesregierung hat dazu bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt.
Zudem haben sich die GPK schriftlich an die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) gewandt. Diese soll bis Ende April darüber Bericht erstatten, ob der Bundesrat oder die Bundesverwaltung auf das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Absturz von 1970 bei Würenlingen AG Einfluss genommen hatten.
Es handelte sich um den folgenschwersten einer ganzen Reihe von Anschlägen der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) in der Schweiz. 47 Menschen kamen dabei ums Leben. Gemäss Recherchen des Journalisten Marcel Gyr soll der damalige SP-Bundesrat Pierre Graber daraufhin ein geheimes Stillhalteabkommen mit der PLO geschlossen haben.
Damit wollte er weitere Terroranschläge verhindern: Die Palästinenser sorgten dafür, dass die militanten palästinensischen Gruppen keine weiteren Anschläge auf Schweizer Ziele verübten. Die Schweiz sicherte der damals als Terrororganisation eingestuften PLO im Gegenzug per Handschlag Unterstützung auf dem internationalen Parkett zu.
Das Vorgehen war mit dem Bundesrat damals offenbar nicht abgesprochen. Aufgrund der Enthüllungen setzte die Landesregierung letzte Woche eine Arbeitsgruppe ein. Diese soll die damaligen Vorkommnisse untersuchen. Die GPK erwartet erste Informationen bis Ende April. (sda)