Bund ordnet lokale Massnahmen gegen Vogelgrippe an

Bund ordnet lokale Massnahmen gegen Vogelgrippe an

25.05.2023, 13:3125.05.2023, 13:31
Ein Huhn wird aus einem Stall entnommen bei einer Uebung der Seuchenwehr des Zivilschutzes zur Vogelgrippe, am Donnerstag, 4. Mai 2023, in Glarus. Die im Rahmen der Uebung gekeulten Tiere stammen aus  ...
In den Kantonen Zürich und St. Gallen ist es bei Lachmöwen zu Ausbrüchen der Vogelgrippe gekommen.Bild: keystone

In den Kantonen Zürich und St. Gallen ist es bei Lachmöwen zu Ausbrüchen der Vogelgrippe gekommen. Deshalb müssen die betroffenen Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln bei Bedarf örtlich begrenze Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen.

Wie die Bundesverwaltung am Donnerstag mitteilte, erliess das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine entsprechende Verfügung. Sie gilt ab Samstag und vorerst bis Ende Juli dieses Jahres.

Die Anordnung besagt, dass die kantonalen Veterinärämter das Risiko einer Ausbreitung des Virus beurteilen müssen. Sie orientieren sich dabei am Verhalten der betroffenen Wildvögel sowie an deren Nähe zu anderen Nistplätzen und zu Geflügelhaltungen in der betroffenen Umgebung.

Derzeit schätzt das BLV das Risiko als gering ein, dass sich die Seuche ausbreitet. Dies, da Lachmöwen derzeit brüten und deshalb ortsgebunden sind. Trotzdem sei es nicht ausgeschlossen, dass die Vogelgrippe auf Hausgeflügel übergreife, heisst es in der Mitteilung.

Am Donnerstag teilte der Kanton St. Gallen mit, er eröffne ab Samstag bei Rapperswil-Jona SG ein Kontrollgebiet im Umkreis von einem Kilometer um eine Fundstelle von toten Möwen. In dieser Zone herrscht prinzipiell eine Stallpflicht für Geflügel. Betroffen sind sechs Betriebe.

Weiterhin Meldepflicht für Geflügelhalter

In der ganzen Schweiz müssen laut BLV Geflügelhalter weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Zu den Symptomen gehören zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme.

Alle Geflügelhalter - gewerbliche wie private - müssen ihre Tiere zudem bei den zuständigen kantonalen Ämtern registrieren. Das BLV wird im Sommer über allfällige weitere Massnahmen entscheiden. Denn ab Mitte Sommer bewegen sich die Wildvögel aus ihren Nistgebieten. Dies könne das Seuchengeschehen erneut verändern.

Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass das Hausgeflügel auch im nächsten Winter schweizweit vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden müsse, schreibt der Bund.

Landesweite Massnahmen aufgehoben

Anfang Mai hatte der Bund alle Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe aufgehoben. Zuvor waren während mehrerer Wochen keine Fälle mehr registriert worden. Anfang Mai wurde dann bekannt, dass das Virus auf österreichischem Gebiet im Vorarlberger Rheindelta nachgewiesen wurde. Vor allem Lachmöwen starben. Nun also sind auch in der Schweiz lebende Lachmöwen betroffen. (oee/sda)

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