Der Streit um die Fernverkehrskonzession bleibt in der Schwebe. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat entschieden, die Konzession der SBB um zwei Jahre zu verlängern. In der Zwischenzeit sollen die verschiedenen Eingaben vertieft geprüft werden.
Spätestens Mitte 2018 will das BAV entscheiden, welche Bahn ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 welche Strecken bedient. Das gab BAV-Direktor Peter Füglistaler am Montag vor den Bundeshausmedien bekannt.
Auf seinem Tisch liegen derzeit zwei Gesuche für den Eisenbahn-Fernverkehr: Die SBB will wie heute das ganze Fernverkehrsnetz bedienen. Die BLS greift dieses Monopol an und bewirbt sich um die Intercity-Linien Interlaken-Bern-Basel und Brig-Bern-Basel sowie um die RegioExpress-Linien Bern-Olten, Biel-Bern und Le Locle-Bern.
Grosser Aufwand
Füglistaler macht kein Geheimnis daraus, dass er die Situation begrüsst. «Eine gewisse Ideenkonkurrenz ist gut für das System und gut für den Kunden», sagte er. Die verschiedenen Eingaben stellen allerdings auch sein Bundesamt vor besondere Herausforderungen.
Zunächst müssen die Gesuche vergleichbar gemacht werden. Die SBB reichte einen Businessplan für das gesamte Netz ein, während die BLS Erfolgsrechnungen für die einzelnen Linien erstellte. Auch die beantragte Konzessionsdauer unterscheidet sich stark. Es brauche daher eine vertiefte Datenlage, sagte Regula Herrmann, Leiterin der Sektion Personenverkehr im BAV.
Auch gilt abzuklären, für welche Dauer die Konzessionen vergeben werden sollen. Bis zum Fahrplanwechsel 2017 war dies nicht zu schaffen - zumal es sich bei beiden Eingaben um rechtsgültige, prüfenswerte Gesuche handelt, die eine vertiefte Abklärung nötig machen, wie Füglistaler erklärte.
Daher bleibt vorerst alles beim Alten. Der Personenfernverkehr verbleibt für die nächsten zwei Jahre in der alleinigen Zuständigkeit der SBB. Je nach Entscheid des BAV wird dieses Regime nach dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 weitergeführt, oder aber die BLS übernimmt ein Stück des Kuchens.
Kurze Fristen
Die Kriterien für die Vergabe seien im Gesetz festgelegt, betonte Herrmann. Im Vordergrund steht der Kundennutzen. Auch die öffentliche Hand müsse profitieren, und das gesamte System des öffentlichen Verkehrs müsse vorwärts gebracht werden. In diesem Rahmen hat der Bund einen gewissen Ermessensspielraum, welche Bahn die Konzession für eine bestimmte Linie erhält.
Allerdings hat sich das geltende Regelwerk der neuen Konkurrenzsituation nicht ganz gewachsen gezeigt. Das gilt vor allem bezüglich der Fristen. Eingaben können bis drei Monate vor dem Fahrplanwechsel gemacht werden. Das reicht unter Umständen nicht aus, um den Betrieb auf einer Strecke umzustellen.
Die BLS hatte denn auch um eine schrittweise Übernahme der Linien ersucht. Laut Herrmann gilt es nun abzuklären, ob allenfalls das Gesetz oder die Verordnung angepasst werden müssen. (sda)