Nationalrat will weiteres Privileg für Bauern schaffen

Nationalrat will weiteres Privileg für Bauern schaffen

06.03.2018, 13:00

Der Nationalrat will ein weiteres Steuerprivileg für die Bauern schaffen. Landwirtschaftliche Betriebe sollen nach seinem Willen zeitlich begrenzte Steuerrückstellungen bilden können. Der Rat am Dienstag einer Motion von Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) zugestimmt.

Gschwind führt die natürlichen und klimatischen Bedingungen ins Feld. Die Arbeit mit der Natur habe Auswirkungen auf das bäuerliche Einkommen. Üppige Erträge könnten ihre Schattenseiten haben, wenn die Preise in den nächsten Jahren wegen der vollen Lager sinken. Mit der Motion will Gschwind eine bessere Steuerung landwirtschaftlicher Einkommen erreichen.

Der Bundesrat lehnte das Ansinnen ab. Die Landwirtschaft würde gegenüber anderen Branchen privilegiert, argumentierte Finanzminister Ueli Maurer. Auch im Tourismus oder bei Bergbahnen schwanke aus den gleichen Gründen das jährliche Einkommen. Die Landwirte hätten heute die Möglichkeit, Rückstellungen zu tätigen. Eine Ausnahme im Steuerrecht würde ein Präjudiz schaffen.

Die Argumentation des Bundesrates fand im Rat kein Gehör. Mit 97 zu 86 Stimmen bei sieben Enthaltungen hiess der Nationalrat die Motion gut. Nun muss der Ständerat entscheiden.

Privilegierte Besteuerung von Land bleibt

Nicht antasten will der Nationalrat das Privileg beim Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken. Er hat eine Motion von Kathrin Bertschy (GLP/BE) mit 120 zu 68 Stimmen verworfen. Damit ist das Thema vom Tisch.

Bertschy wollte die Wertzuwachsgewinne aller Geschäftsgrundstücke steuerlich gleich behandeln. Heute würden Landwirte privilegiert, weil die Gewinne bei der direkten Bundessteuer steuerfrei seien, kritisierte Bertschy. Das Privileg gehöre auch deshalb abgeschafft, weil das anvisierte Ziel - stabile Preise - mit dem bäuerlichen Bodenrecht erreicht worden sei.

Finanzminister Ueli Maurer betonte, landwirtschaftliche Grundstücke unterschieden sich von anderen Grundstücken in verschiedener Hinsicht. Es sei daher gerechtfertigt, dass sie steuerlich anders behandelt würden. Die Annahme der Motion führe nicht zu Mehreinnahmen. (sda)

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