Hochrechnung zeigt 66 Prozent Ja für Staf

Hochrechnung zeigt 66 Prozent Ja für Staf

19.05.2019, 13:1619.05.2019, 13:16

Die AHV-Steuervorlage ist am Sonntag gemäss der Hochrechnung im Auftrag der SRG mit 66 Prozent Ja angenommen worden. Das gab das Forschungsinstitut gfs.bern um 13.00 Uhr im Schweizer Fernsehen SRF bekannt.

Die CVP zeigte sich sehr erfreut über das Ja. Der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof sagte bereits nach der Veröffentlichung des Ja-Trends gegenüber Radio SRF, seine Partei gehöre zu den Architekten der Vorlage. Zwei grosse Problembereiche seien geregelt - oder fast.

«Das Ja zur AHV-Steuervorlage gibt uns bei der Reform der Altersvorsorge fünf Jahre mehr Zeit für eine definitive und nachhaltige Lösung», sagte er. In den letzten zwanzig Jahren seien alle Reformen gescheitert. Nun gebe es eine Vorlage, die gelingen sollte.

Regula Rytz, Berner Nationalrätin und Präsidentin der Grünen, war mit ihrer Partei treibende Kraft hinter dem Referendum. Sie sagte dem Radio, ihre Niederlage sei schon in den Umfragen absehbar gewesen. Der Kuhhandel - die Verknüpfung der Unternehmenssteuerreform mit dem Beitrag an die AHV - habe funktioniert.

Das Abstimmungsresultat verbessert die Bilanz der «verlorenen Legislatur». Die Staf bringt gleich in zwei wichtigen Dossiers Ergebnisse: Die AHV bekommt etwas Luft, so dass die nächste Reform mit weniger Druck angegangen werden kann. Zudem kann das Problem der international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien gelöst werden, und zwar auf wirtschaftsfreundliche Art.

Internationaler Druck

Es ist der zweite Anlauf für eine Reform der Unternehmensbesteuerung. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) scheiterte 2017 an der Urne. Hintergrund der Gesetzgebungsarbeiten war schon damals der internationale Druck auf die kantonalen Steuervergünstigungen für Holding- und andere Spezialgesellschaften.

Diese Unternehmen versteuern im Ausland erzielte Gewinne in den Kantonen heute kaum oder gar nicht. Im Nachgang zur Finanzkrise geriet das Steuerregime ins Visier von EU und OECD. Diese verlangen nun seit Jahren ultimativ die Abschaffung der Steuerprivilegien. Nach Annahme der Staf kann die Schweiz diese Forderung 2020 umsetzen.

Zustupf von 2 Milliarden Franken

Ebenfalls ein politisches Gegengeschäft ist der Zustupf zur AHV-Finanzierung von 2 Milliarden Franken pro Jahr. Auf den gleichen Betrag werden unter dem Strich die Kosten der neuen Steuervergünstigungen geschätzt. Die AHV-Zusatzfinanzierung wird teils durch höhere Beiträge, teils aus der Bundeskasse finanziert.

Die Verknüpfung von Unternehmenssteuerreform und AHV lässt sich nur vor dem Hintergrund der gescheiterten USR III verstehen. Auch diese sollte die Abschaffung kantonaler Steuerprivilegien mit neuen Vergünstigungen für alle Unternehmen abfedern. Auf eine Gegenfinanzierung verzichtete das Parlament damals aber weitgehend.

Eine von der Linken angeführte Allianz brachte die Vorlage im Februar 2017 zu Fall. Der internationale Druck auf die kantonalen Steuerregimes jedoch blieb. Eine vom Bundesrat im Eiltempo erarbeitete Neuauflage erwies sich als nicht mehrheitsfähig. Durchgesetzt hat sich stattdessen die von der Wirtschaftskommission des Ständerats entworfene Staf.

Diese verknüpft die dringende Abschaffung international nicht mehr akzeptierter Steuerregimes mit einer kaum weniger dringenden Finanzspritze für die AHV. Finanzminister Ueli Maurer bezeichnete die Vorlage als «kleines Kunstwerk des politischen Kompromisses», die Gegner sprechen von einem «Kuhhandel». (sda)

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