Ja-Trend zur erleichterten Einbürgerung der Enkelgeneration

Ja-Trend zur erleichterten Einbürgerung der Enkelgeneration

12.02.2017, 12:44

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation können sich künftig in der ganzen Schweiz einfacher einbürgern lassen. Gemäss der Trendrechnung hat das Stimmvolk am Sonntag dazu Ja gesagt.

Es spreche alles dafür, dass es sowohl ein Volks- als auch ein Ständemehr gebe, sagte Claude Longchamp vom Forschungsinstitut gfs.bern um 12.30 Uhr im Fernsehen SRF. Er gehe von einer Zustimmung über 55 Prozent aus. Die sogenannten Kipp-Kantone - es sind dies Zug, Wallis, Luzern, Solothurn, Graubünden und Basel-Landschaft - hätten Ja gestimmt.

Eine Selbstverständlichkeit

Für ein Ja hatten sich alle grossen Parteien mit Ausnahme der SVP eingesetzt. Sie machten geltend, es gehe um eine Selbstverständlichkeit. Die Enkel von Einwanderern hätten kaum eine Verbindung zum Herkunftsland, ihre Heimat sei die Schweiz.

Die SVP sprach von «Masseneinbürgerungen». Unterstützung erhielt sie von einigen CVP- und FDP-Vertretern, die mit Föderalismus argumentierten. Bei einer Mehrheit der Stimmenden verfing das aber offenbar genauso wenig wie das umstrittene Burka-Plakat.

Die SVP muss damit eine weitere Niederlage in der Ausländerpolitik hinnehmen. Vergangenes Jahr hatte sie bereits die Abstimmungen zur Durchsetzungsinitiative und zum neuen Asylgesetz verloren.

Voraussichtlich ab 2018

In der Verfassung ist nun verankert, dass der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert. Die Details hat das Parlament bereits im Gesetz geregelt. Dagegen könnten die Gegner noch das Referendum ergreifen, doch haben sie angekündigt, das nicht tun zu wollen.

Somit könnte die erleichterte Einbürgerung zusammen mit dem revidierten Bürgerrechtsgesetz kommendes Jahr in Kraft treten. Dieses sieht strengere Voraussetzungen für die Einbürgerung vor. Einbürgern lassen kann sich nur noch, wer eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) hat und gut integriert ist. Dazu gehört, dass der Einbürgerungswillige keine Sozialhilfe bezieht.

In der Schweiz geboren

Das wird auch für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation gelten. Für die erleichterte Einbürgerung müssen sie zusätzliche Kriterien erfüllen. In Frage kommt für dieses Verfahren nur, wer in der Schweiz geboren worden ist und während mindestens fünf Jahren die Schule besucht hat.

Er oder sie muss mit amtlichen Dokumenten glaubhaft machen, dass mindestens ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besass. Welche Dokumente der Bund gelten lässt, wird in einer Verordnung geregelt werden.

Ein Elternteil muss eine Niederlassungsbewilligung erworben, sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und mindestens fünf Jahre die Schule besucht haben. Das Gesuch darf nur bis zum 25. Geburtstag eingereicht werden, während einer Übergangsfrist bis zum 35.

Bund prüft Gesuche

Ob alle Kriterien erfüllt sind, prüft der Bund. Er holt dazu Informationen beim Kanton ein, der sich seinerseits bei der Gemeinde erkundigen kann. Die Dauer des Verfahrens und die Kosten sind bereits in der Bürgerrechtsverordnung geregelt.

Für Erwachsene verrechnet das Staatssekretariat für Migration 500 Franken, für Minderjährige 250 Franken. Hinzu kommen jeweils höchstens 400 Franken für die Erstellung eines Berichts durch den Wohnkanton.

Nach Angaben des Bundes erfüllen rund 25'000 Personen die Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung. Beim weitaus grössten Teil handelt es sich um Italienerinnen und Italiener. In den nächsten zehn Jahren kämen durchschnittlich pro Jahr 2300 Personen neu für eine erleichterte Einbürgerung in Frage.

Mehrere Anläufe

Heute sind die Bestimmungen in jedem Kanton anders. Viele Kantone kennen bereits Erleichterungen für junge Ausländerinnen und Ausländer und verzichten beispielsweise auf den Sprachtest oder auch den Staatskundetest, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In einigen Kantonen gibt es dagegen keine Erleichterungen.

Das Ja vom Sonntag ist ein Ja zu einer Minimalvariante. Weitergehende Vorlagen hatte das Stimmvolk in den Jahren 1983, 1994 und 2004 abgelehnt. Bei der letzten Abstimmung war es um Erleichterungen für Secondos und die automatische Einbürgerung der dritten Generation gegangen.

Die Vorlage zur dritten Generation scheiterte relativ knapp am Volksmehr, mit 52 Prozent. Das Ständemehr verfehlte sie aber deutlich. Bereits die Vorlage von 1994 war am Ständemehr gescheitert. (sda)

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