Strafrecht: Auch der Nationalrat will kein Strafregister für Unternehmen

Strafrecht: Auch der Nationalrat will kein Strafregister für Unternehmen

15.03.2016, 13:16

Der Nationalrat hat sich als Zweitrat dafür ausgesprochen, dass der Zugang zum Strafregister mit einem entsprechenden Gesetz neu geregelt wird. Nein sagte die grosse Kammer wie schon der Ständerat zur Einführung eines Strafregisters für Unternehmen.

Heute ist es nicht möglich, juristische Personen im Strafregister-Informationssystem VOSTRA einzutragen. Justizministerin Simonetta Sommaruga plädierte am Dienstag vergeblich für ein Unternehmensstrafregister. Auch das Anti-Korruptionsgremium des Europarats GRECO habe der Schweiz die Einführung eines solchen Registers nahegelegt, rief die Justizministerin in Erinnerung.

Eine links-grüne Kommissionsminderheit sprach sich ebenfalls dafür aus. Es gehe um Fälle, in denen sich Unternehmen schuldig machten, diese Vergehen aber keiner einzelnen natürlichen Person zugerechnet werden könnten, argumentierte Margret Kiener-Nellen (SP/BE). Hier greife ein solches Strafregister. Das Ziel sei wirksame Korruptionsbekämpfung.

Der Nationalrat stellte sich in dieser Frage jedoch mit 127 zu 55 Stimmen gegen den Bundesrat. Die Vorlage sei in diesem Bereich nicht ausgereift, argumentierte etwa Petra Gössi (FDP/SZ). Firmen seien auf einen guten Ruf angewiesen, um erfolgreich zu sein. Sei der Ruf angekratzt, organisierten sich Unternehmen neu.

Auf die Frage, was in solchen Fällen mit dem Strafregister-Auszug geschehe, habe die Vorlage keine befriedigenden Antwort, sagte Gössi. Die Neuerung eigne sich nicht dazu, mehr Transparenz zu schaffen. «Das würde einen enormen Verwaltungsaufwand generieren», argumentierte auch Bernhard Guhl (BDP/AG). Unternehmen wechselten ständig Form und Namen. Ein solches Register könne kaum aktuell gehalten werden.

Anpassung an die Zeit

So weit die Vorlage natürliche Personen betrifft, folgte der Nationalrat weitgehend dem Bundesrat. Die Regierung will mit dem Gesetz den veränderten Sicherheitsbedürfnissen der Gesellschaft und dem technologischen Fortschritt Rechnung tragen.

Bei dieser Revision gehe es um die Verbesserung der Sicherheit, der Datenqualität und des Datenschutzes, fasste Justizministerin Simonetta Sommaruga zusammen.

Auf Grundlage des neuen Gesetztes sollen künftig mehr Behörden ins Strafregister Einblick erhalten als heute - neu etwa Kantonspolizeistellen, die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder die kantonalen Migrationsbehörden. Anders als heute soll es aber nicht nur einen Auszug geben. Jede Behörde soll nur jene Informationen erhalten, die sie tatsächlich braucht.

Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft über sie betreffende Abfragen von Behörden verlangen können. Zudem werden die behördlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verstärkt.

Ausnahme bei Löschfristen

Der Nationalrat nahm am Dienstag allerdings einen Antrag seiner Kommission an, wonach der Strafregistereintrag bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten lebenslänglich bestehen bleibt und nur beim Tod des Täters entfernt wird. Zugriff darauf haben nur Behörden. Die grosse Kammer stimmte mit 128 zu 56 Stimmen ja zu dieser Ergänzung. Über die Differenz muss sich nun der Ständerat beugen.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats sollten nur lebenslängliche Freiheitsstrafen im Register eingetragen bleiben. Dies mache wenig Sinn, weil nur wenige solche Strafen ausgesprochen würden, argumentierte etwa Natalie Rickli (SVP/ZH).

Der Bundesrat sowie eine linke Minderheit stellten sich vergeblich gegen den Antrag. Sexualdelikte würden herausgepickt, aber andere Deliktsgruppen, etwa Raserdelikte mit Todesopfern, würden ausgelassen, kritisierte Margret Kiener-Nellen (SP/BE). «Das ist unsystematisch und rechtsungleich.»

Dem Katalog mute Willkürliches an, befand auch Bundesrätin Sommaruga. Ungleich schwere Taten würden ohne Vorliegen von Gründen gleich behandelt.

Keine Änderung zu DNA-Profilen

Abgelehnt hat der Nationalrat einen Minderheitsantrag von Natalie Rickli (SVP/ZH), welcher darauf abzielte, die Löschung der DNA-Profile von rechtskräftig verurteilten Personen einzuschränken.

Dafür sprach er sich mit 86 zu 83 Stimmen für einen Minderheitsantrag von Yves Nidegger (SVP/GE) aus. Dieser verlangt, dass rechtskräftige Einstellungsverfügungen von Strafverfahren im Strafregister eingetragen werden.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 150 zu 30 Stimmen gut. Die Vorlage geht nun zur Bereinigung der Differenzen zurück an die kleine Kammer. (sda)

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