459 Frauen im AHV-Alter haben am Dienstag symbolisch die erste Schweizer Klimaklage eingereicht. Sie klagen den Bund an, weil nicht nur die aktuelle, sondern auch die geplante Klimagesetzgebung ihr verfassungsmässiges Grundrecht auf Leben und Gesundheit verletze.
Ältere Frauen seien weit stärker vom Klimawandel betroffen als der Rest der Bevölkerung. Aus physiologischen Gründen seien sie während Hitzeperioden einem viel höheren Risiko hitzebedingter Gesundheitsschäden ausgesetzt.
Hitze könne für ältere Frauen zum Tod führen, sagte Rechtsanwältin Ursula Brunner gemäss Redetext am Dienstag vor den Medien in Bern. Hitzeperioden gebe es wegen des Klimawandels nachweislich immer häufiger.
Klimapolitik verletzt Verfassung
Brunner ist die Rechtsvertreterin der 459 Frauen, die sich im Verein KlimaSeniorinnen zusammengeschlossen haben. Gemäss Brunner verletzt die Klimapolitik des Bundes Artikel 10 der Bundesverfassung (BV), der das Recht auf körperliche Unversehrtheit festschreibt.
Die Schweizer Klimapolitik verletze zudem das Vorsorgeprinzip gemäss des Umweltschutzartikels (Art. 74 Abs. 2 BV) und das Nachhaltigkeitsprinzip von Artikel 73 BV, sagte Brunner.
In Artikel 74, Absatz 2 wird verlangt, dass Bund und Kantone dafür sorgen, dass Schäden an Mensch und Umwelt vermieden werden und dass die Kosten der Vermeidung und Beseitigung die Verursacher tragen. Artikel 73 hält fest, dass Bund und Kantone «ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis» zwischen Natur und Menschen anstreben.
Gemäss Brunner verletzt die Klimapolitik auch den in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Schutz des Lebens und den Schutz des Privat- und Familienlebens.
2-Grad-Ziel
Die Massnahmen des Bundes reichten bei weitem nicht aus, um die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen. Dies gelte weder für das aktuell gültige CO2-Reduktionsziel bis 2020 noch für die in der Vernehmlassungsvorlage für 2030 formulierten Ziele.
«Denn diese Reduktionsziele tragen nicht genügend dazu bei, dass sich das Klima um nicht mehr als 2 Grad erwärmt. Schon gar nicht entsprechen sie dem neu in Paris beschlossenen Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung auf 'deutlich unter 2 Grad und möglichst 1.5 Grad Celsius'», sagte Brunner.
Verwaltung herausgefordert
Die «Klägerinnen» gehen den in der Schweiz korrekten juristischen Weg: Sie wenden sich zunächst an die Bundesverwaltung und fordern von der Exekutive, Massnahmen zur Emissionsreduktion einzuleiten. Damit geben sie dieser die Chance, dass der Bund alles ihm Mögliche unternimmt, damit das Grundrecht der 459 Frauen auf Leben und Gesundheit nicht weiter verletzt wird.
Ziel sei, dass der Bund «ohne Verzug eine neue Lösung entwickelt, mit der das deutlich unter 2-Grad-Ziel, mindestens aber das 2-Grad-Ziel, erreicht werden kann». Dazu seien bis 2020 Emissionsreduktionen um 25 bis 40 Prozent gegenüber 1990 und für 2030 sogar um 50 Prozent notwendig.
In ihrem 150-seitigen Gesuch stellen die KlimaSeniorinnen eine Reihe von Forderungen auf, darunter eine Lenkungsabgabe auf Treibstoffen, ein forciertes Gebäudesanierungsprogramm, genaue Emissionskontrollen bei Neuwagen und griffige Klimavorschriften in der Landwirtschaft.
Schritt zwei: Gerichtsweg
Mit ihrem Gesuch erzwingen die 459 Frauen vom Bund eine Reaktion, denn sie sind nach Einschätzung Brunners als besonders Betroffene berechtigt zu einem Gesuch, ebenso wie der Verein. Die Bundesverwaltung müsse nun mittels Erlass einer Verfügung reagieren.
Eine solche Verfügung wäre vor Bundesverwaltungsgericht anfechtbar. Damit wäre die erste Schweizer «Klimaklage» erst in zweiter Instanz auf dem Gerichtsweg angelangt.
Letzte Instanz wäre das Bundesgericht. Da die Klägerinnen sich auch auf die EMRK berufen, ist für sie auch ein Gang an den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Option. (sda)