Mordprozess: Mann wegen Mordes an Ex-Freundin zu 14 Jahren Haft verurteilt

Mordprozess: Mann wegen Mordes an Ex-Freundin zu 14 Jahren Haft verurteilt

02.08.2016, 20:00

14 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes - dieses Urteil hat das Bezirksgericht Baden am Dienstagabend gegen einen 37-jährigen Mann gefällt, der im September 2014 in Fislisbach AG seine Ex-Freundin mit fünfzig Messerstichen getötet hatte.

Gemäss Urteil hat der Mann während des Strafvollzugs eine Psychotherapie zu absolvieren. Zudem muss er einem Bruder der Getöteten, der zu ihr ein enges Verhältnis pflegte, eine Genugtuung von 3000 Franken entrichten und die Gerichtskosten tragen.

Der Beschuldigte blieb während der Urteilseröffnung äusserlich ohne Regung, immer mit Blick auf den Bruder der Getöteten und deren früheren kosovarischen Arbeitgeber, welche die Verhandlung als Zuschauer verfolgten. Dem Kosovaren unterstellt er ein Verhältnis mit der Frau. Zum Schluss rief er ihm nach: «Schau mir in die Augen - in 14 Jahren sehen wir uns wieder!»

Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte erfolglos auf eine Beurteilung der Tat als Totschlag und eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren plädiert.

Sie könne das Urteil nicht nachvollziehen, sagte die Verteidigerin nach der Eröffnung zur Nachrichtenagentur sda. Vor dem Entscheid über einen allfälligen Weiterzug müsse aber die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Blanker Egoismus

Laut der Gerichtsvorsitzenden ist die Tat «blankem Egoismus» entsprungen. Der Beschuldigte habe die 26-Jährige «mit dem Tod bestraft», weil sie nicht mehr mit ihm zusammen habe sein wollen. Er habe damit eine «extreme Geringschätzung des Lebens» gezeigt.

Die Ausführung der Tat sei «besonders verwerflich» gewesen. Laut den Aussagen mehrerer Zeugen, welche die Tat am helllichten Tag mitten in Fislisbach beobachtet und den Täter vergeblich hatten abhalten wollen, hatte dieser sehr ruhig, zielgerichtet und mit grossem Vernichtungswillen immer wieder zugestochen.

Dass er unter der Trennung gelitten habe, sei nicht zu bezweifeln, sagte die Gerichtsvorsitzende. Laut Gutachterin entwickelte sich daraus eine zunehmende Anpassungsstörung. Die Psychiaterin attestierte dem Beschuldigten eine leicht verminderte Schuldfähigkeit.

Frau bricht Kontakt ab

Der Albaner und seine Landsfrau hatten seit mehreren Jahren in Italien eine Beziehung. Anfang 2014 reisten sie in die Schweiz ein, wo die Frau bei einer kosovarischen Familie in Fislisbach als Kindermädchen eingestellt wurde. Im Mai reiste der Beschuldigte nach Albanien, da er in der Schweiz keine Arbeit hatte.

Kaum war er fort, änderte die Frau ihre Handynummer und kappte jeglichen Kontakt zu ihm. Dass sie dies auf Druck ihrer Familie getan habe, wie er geltend machte, dafür gibt es laut Gericht keine Indizien.

Am 24. September reiste der Mann erneut in die Schweiz ein. Er kaufte drei Messer, darunter die spätere Tatwaffe. In einem Schreiben vom Tat-Vorabend machte er mehrere Andeutungen über die Tat.

Er fuhr am nächsten Morgen nach Fislisbach und wartete dort auf die Frau. Zuerst in einem Café, dann im Freien diskutierten sie längere Zeit. Auf seinen Verdacht hin, sie habe ein Verhältnis mit ihrem Arbeitgeber, habe sie nur gelacht, sagte er. Daraufhin rastete er aus. Er schlug ihr die Faust ins Gesicht und fiel dann mit dem Messer über sie her. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!