Zehn Monate nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter sei allein verantwortlich für den Frontalzusammenstoss zweier Züge, befand das Landgericht Traunstein am Montag.
Bei dem Zugunglück am 9. Februar in Oberbayern waren 12 Menschen gestorben und fast 90 teils lebensgefährlich verletzt worden. Der Fahrdienstleiter wurde der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe oder maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis plädiert. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.
Zu Prozessbeginn hatte der Fahrdienstleiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoss der beiden Züge das Fantasy-Rollenspiel «Dungeon Hunter5» auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.
Vom Spielen abgelenkt hatte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch gestellt. Dadurch schickte er beide Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er ausserdem noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoss war daraufhin unabwendbar. (sda/dpa/afp)