Es bleibt bei drei Jahren Gefängnis für Tschagajew

Es bleibt bei drei Jahren Gefängnis für Tschagajew

26.09.2017, 12:16

Das Neuenburger Kantonsgericht hat den Rekurs von Bulat Tschagajew abgewiesen. Die in erster Instanz ausgesprochene teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren für den Konkurs des Fussballclubs Neuchâtel Xamax wurde bestätigt.

Von den drei Jahren Freiheitsstrafe müsste Tschagajew laut dem Urteil die Hälfte im Gefängnis absitzen. Der Vollzug dürfte aber schwierig werden. Tschagajew hat seinen Wohnsitz laut seinen Angaben heute in Moskau. Er wurde sowohl in erster als auch in zweiter Instanz in Abwesenheit verurteilt.

Der Tschetschene mit russischem Pass war 2011 in Neuenburg als neuer Investor des Traditionsklubs Neuchâtel Xamax gefeiert worden. Unter seiner Führung ging der Verein allerdings am 26. Januar 2012 innerhalb von nur acht Monaten Konkurs und verlor die Lizenz für die Super-League . Zurück blieb ein Schuldenberg von rund 23 Millionen Franken. Tschagajew wurde daraufhin in Untersuchungshaft gesetzt, aus der er nach vier Monaten gegen eine Kaution frei kam.

Im August 2013 musste der Tschetschenische Geschäftsmann die Schweiz auf Weisung des Kantons Waadt verlassen. Seine Villa in Saint-Sulpice VD wurde für 2.5 Millionen Franken versteigert. (sda)

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