Am (heutigen) Montag beginnt vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona der Prozess gegen einen 63-jährigen Italiener. Er soll ein Vertrauensmann der italienischen Mafia sein und illegale Geschäfte organisiert haben.
Die Anklage lautet auf Gründung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäscherei und Verstoss gegen das Ausländergesetz. Es ist einer jener Fälle, in denen sich das Bundesstrafgericht gegen die Bundesanwaltschaft stellte.
Der in Vacallo TI wohnhafte Hauptangeklagte und die Bundesanwaltschaft hatten sich vor zwei Jahren in einem abgekürzten Verfahren bereits auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation und wegen qualifizierter Geldwäscherei geeinigt. Doch das Bundesstrafgericht war damit nicht einverstanden und bestand auf einem ordentlichen Verfahren.
Neben dem Hauptangeklagten, der ein Vertrauensmann der `Ndrangheta sein soll, stehen auch ein in Zug wohnhafter Tessiner Treuhänder und die Frau eines bereits in Mailand verurteilten Angehörigen der 'Ndrangheta vor Gericht.
Der Fall hatte im Tessin für grosse Unruhe gesorgt, da der Bevölkerung bewusst wurde, dass mafiöse Organisationen quasi vor ihrer Haustür den Geschäften nachgehen konnten. Der Prozess ist für die Dauer von einer Woche geplant. (sda)