Die bürgerliche Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission (SGK) will das Rentenalter auf 67 Jahre erhöhen können. Das teilte die Kommission am Freitag mit. Das Rentenalter soll automatisch steigen, wenn die AHV in finanzielle Schieflage gerät.
Die Idee stammt vom Wirtschaftsdachverband economiesuisse und vom Arbeitgeberverband: In einem ersten Schritt soll das Rentenalter der Frauen wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf 65 Jahre angehoben werden. 0.6 Mehrwertsteuer-Prozente sollen die AHV zusätzlich stabilisieren.
Reicht das nicht aus, würden weitere Schritte fällig: Sinkt der AHV-Fonds unter 100 Prozent einer Jahresausgabe, muss der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen. Fällt der AHV-Fonds trotzdem unter 80 Prozent, wird das Rentenalter automatisch um bis zu zwei Jahre erhöht. Die Mehrwertsteuer würde um 0.4 Prozent angehoben.
Findet dieser Kommissionsentscheid im Parlament eine Mehrheit, ist die Reform der Altersvorsorge akut gefährdet. Es gilt als unwahrscheinlich, dass das Rentenalter 67 eine Volksabstimmung überstehen würde. Für Gewerkschaften ist schon die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 kaum zu schlucken.
Um ihnen die bittere Pille zu versüssen, hat der Ständerat einer substanziellen Erhöhung der AHV-Renten zugestimmt: Einzelrenten sollen um 70 Franken erhöht werden, der Plafond für Ehepaarrenten von 150 auf 155 Prozent.
Die Nationalratskommission hat sich jedoch mit 13 zu 12 Stimmen gegen diesen Zuschlag ausgesprochen. Wie der Ständerat will sie hingegen die Kompensationsmassnahmen bei der zweiten Säule zusammenstreichen. Mit diesen wollte der Bundesrat die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 Prozent auf 6 Prozent ausgleichen. Ohne Ausgleich würden die Renten der zweiten Säule auf einen Schlag um 12 Prozent sinken.
Der Nationalrat behandelt die Vorlage in der letzten Woche der Herbstsession. Am Wochenende vor der Debatte stimmen Volk und Stände über die Initiative «AHVplus» des Gewerkschaftsbunds ab, die 10 Prozent höhere AHV-Renten verlangt. (sda)