Imam-Anwalt: «Mein Mandant ist kein fanatischer Muslim»

Imam-Anwalt: «Mein Mandant ist kein fanatischer Muslim»

23.11.2017, 12:08

Der Anwalt des 25-jährigen Äthiopiers, der sich am Donnerstag vor dem Winterthurer Bezirksgericht verantworten muss, hat in seinem Plädoyer einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. Zudem sei der Beschuldigte sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen.

Sein Mandant sei kein radikaler Muslim, sondern ein einfacher, junger Mann. In der An'Nur-Moschee habe es wohl radikale Strömungen gegeben, sagte der Anwalt. Sein Mandant habe damit aber nichts zu tun. «Bei ihm handelt es sich um einen ahnungslosen Asylbewerber, der erst drei Monate in der Schweiz war. Er ist kein fanatischer Muslim.»

Der Anwalt beschrieb ihn als ruhigen, jungen Mann, der gerne mit Freunden ausging. Die Predigt in der Moschee habe er nur deshalb gehalten, weil der bisherige Imam die Schweiz verlassen und niemand sonst zur Verfügung gestanden habe.

Der 25-Jährige habe ihm gegenüber angegeben, dass er sogar unter Druck gesetzt worden sei, die Predigt zu halten. Dass der Äthiopier ins Visier der Justiz geriet, erklärte der Anwalt mit dem öffentlichen Druck auf Polizei und Staatsanwaltschaft.

«Eine Gefahr für die Öffentlichkeit»

Die Staatsanwältin, die eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten fordert, zeichnete in ihrem Plädoyer ein anderes Bild des jungen Mannes. «Mit seinen religiösen Ansichten stellt er eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.» Die Aussagen in seiner Predigt seien eine klare Anweisung gewesen, entsprechend zu handeln.

Zwar habe er eine Hadith zitiert, also eine Überlieferung des islamischen Propheten Mohammed. Er habe diese aber so ausgewählt, weil sie seinem religiösen Verständnis entsprochen habe.

Der Äthiopier somalischer Ethnie rief vor rund sechzig Zuhörern dazu auf, Muslime, die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen.

«Ich war dort niemals Imam»

Der Beschuldigte selbst stritt vor Gericht jegliche Tätigkeit als Imam ab. «Ich war dort niemals Imam», sagte er. In kurzen, knappen Aussagen gab der Beschuldigte an, dass er den Koran zwar auswendig kenne, den Inhalt aber nicht verstehe. Er verstehe die Sprache dazu nicht gut genug.

Er habe in der An'Nur-Moschee zwar gelegentlich vorgebetet, aber mehr auch nicht. Die 600 Franken, die er von der Moschee als Lohn erhalten haben soll, seien ein Geschenk gewesen.

Er gab zwar zu, die umstrittene Freitagspredigt im Oktober 2016 gehalten zu haben. Wie er auf den Text kam, wollte er am Donnerstag aber nicht mehr sagen. In einer früheren Aussage gab er an, den Text aufgrund mangelnder Kenntnisse im Internet zusammengesucht zu haben.

Text «geradezu souverän» gemeistert

Ein Gutachten, das den Text und eine Tonaufnahme auswertete, kommt jedoch zum Schluss, dass der Beschuldigte sehr gute Kenntnisse des klassischen Arabischen besitzt und auch den Inhalt versteht. Die Anzahl der Fehler sei gering, der Text sei «geradezu souverän» gemeistert worden.

Bei den brutalen Propaganda-Aufnahmen, die er auf Facebook geliked und geteilt haben soll, verstrickte sich der Beschuldigte in Widersprüche. Zuerst gab er an, er habe nichts geteilt, sondern nur den Kommentar geschrieben, dass ihn Gewalt traurig mache. Dann gab er das Teilen trotzdem zu. Zu den Fotos von abgetrennten Gliedmassen, die auf seinem Handy waren, wollte er nichts mehr sagen.

Razzia in der Moschee

Seine Freitagspredigt vom 21. Oktober 2016 war der Auslöser für die Razzia in der An'Nur-Moschee. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einen Landesverweis von 15 Jahren.

Den Landesverweis zu vollziehen, dürfte allerdings schwierig werden. Die Schweiz hat derzeit kein Rückübernahmeabkommen mit Äthiopien. Der Beschuldigte sitzt wegen Fluchtgefahr derzeit in Sicherheitshaft.

Ob der Prozess am Winterthurer Bezirksgericht überhaupt stattfinden konnte, war lange unklar. Der Beschuldigte leidet an Lymphknotentuberkulose, einer hoch ansteckenden Krankheit. Ärztliche Abklärungen ergaben jedoch, dass für Journalisten und Publikum keine Ansteckungsgefahr besteht. Als Vorsichtsmassnahme stellte das Gericht Atemschutzmasken für das Publikum zur Verfügung. (sda)

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