Am 5. Juni stimmen die Aargauer und Aargauerinnen über das Krippen-Gesetz ab. Zur Wahl
stehen eine Volksinitiative des Leh-
rerverbands und eine als Gegenvorschlag konzipierte Gesetzesvorlage, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.
Fest steht: Es besteht Bedarf. In rund 80 Gemeinden gibt es kein Krippen- oder Mittagstischangebot. Die bestehenden Tagesstätten etc. verfügen über lange Wartelisten.
Deshalb will der Gegenvorschlag die Gemeinden
verpflichten, für ein ausreichendes
Angebot an Krippenplätzen zu sorgen. Dies können sie auch im Verbund tun. Mehr Vorgaben sieht das Gesetz nicht vor.
Die Volksinitiative geht um einiges weiter. Sie verlangt zudem eine kantonale Oberaufsicht und kantonale
Vorgaben zur Erhebung des Bedarfs
und der Definition der Betreuungsformen ebenso wie zur Ausbildung
des Personals, zur Infrastruktur der
Betreuungsangebote und zur Qualitätssicherung. (rwy)
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