Schweiz
Gesellschaft & Politik

Bewegung Agissons! lanciert Volksinitiative für kostenlosen ÖV

Steven Tamburini, organisateur et porte-parole d'Agissons!, pose pour le photographe apres une conference de presse du mouvement Agissons! afin de presenter un projet d'initiative federale & ...
Steven Tamburini, Sprecher von Agissons!Bild: keystone

Volksinitiative für kostenlosen ÖV lanciert – das willst du wissen

11.03.2026, 12:5611.03.2026, 13:49

Die Bürgerbewegung Agissons! lanciert eine eidgenössische Volksinitiative für kostenlose öffentliche Verkehrsmittel in den Kantonen. Den Text zur Änderung der Verfassung hat sie bei der Bundeskanzlei eingereicht, die Unterschriftensammlung ist für Juni geplant.

Die Initiative mit dem Titel «Für einen kostenlosen, öffentlichen und hochwertigen Nahverkehr» umfasst drei Schwerpunkte: Mobilitätsgerechtigkeit, Investitionen in das Verkehrsnetz, Mechanismen für die Kostenfreiheit und Finanzierung des Systems, wie Steven Tamburini, Sprecher von Agissons!, am Mittwoch an einer Medienkonferenz in Lausanne mitteilte.

Die Initiative schlägt vor, Artikel 81a der Bundesverfassung vollständig neu zu formulieren. Ziel sei es, den öffentlichen Verkehr «erschwinglich, zugänglich und qualitativ hochwertig» zu gestalten. Durch die Neufassung des Verfassungsrahmens ermögliche die Initiative der Schweiz den Aufbau eines Mobilitätssystems, das als universeller öffentlicher Dienst konzipiert sei.

Bundesgericht gegen kantonale Initiative

Im April 2023 hatte das Bundesgericht den kostenlosen öffentlichen Verkehr abgelehnt. Das Lausanner Gericht bestätigte die Ungültigkeitserklärung einer entsprechenden kantonalen Initiative durch den Grossen Rat des Kantons Freiburg. Nach Ansicht des Bundesgerichts verstiess diese gegen die Verfassung, die festlegt, dass «die von den Nutzern des öffentlichen Verkehrs bezahlten Preise einen angemessenen Teil der Kosten decken».

Ähnliche Texte wurden in mehreren anderen Kantonen, insbesondere in Neuenburg, Waadt und Genf sowie in der Deutschschweiz, vorgelegt. Die Entscheidung des Bundesgerichts hat daher auch Auswirkungen auf diese Kantone und blockiert in den meisten Fällen diese Initiativen.

Mit der neuen Volksinitiative soll nun die Formulierung in der Verfassung geändert werden. Um dieses «verfassungsrechtliche Ziel» in konkrete Massnahmen umzusetzen, stützt sich der Text auf zwei untrennbare Säulen: massive Investitionen in den öffentlichen Verkehr und Mechanismen zur Kostenbefreiung.

Die Zugänglichkeit steht im Mittelpunkt des Projekts, betonten die Verantwortlichen der Bürgerbewegung. Dazu gehörten die Zugänglichkeit durch den Preis, die Qualität des Angebots, die Taktfrequenz der Linien, die Anbindung der Randregionen, die nationale Koordination und die ökologische Kohärenz des Netzes.

Die Frist für die Sammlung von 100'000 Unterschriften für eine eidgenössische Volksinitiative beträgt 18 Monate. (sda)

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